O2 schickt defektes (Ersatz-) handy und verlangt nun die Bezahlung

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Ich fürchte, wenn es hart auf hart kommt, wird das ein Fall für Gerichte und Anwälte. Meine Einschätzung ist, dass beim Kauf an Verbraucher auch beim Versenden eines Ersatzgerätes die gleichen Rechte gelten wie bei einem normalen Kauf: Der Händler muss beweisen, dass der Artikel nicht schon beim Versand defekt war, zusätzlich trägt er das Versandrisiko.

Außerdem gilt im Zivilrecht der Grundsatz "Wer behauptet, muss beweisen". Daher muss der Händler beweisen, dass DU das Gerät kaputt gemacht hast. Das dürfte er kaum können, ein Defekt/Beschädigung kann schon vorher passiert sein.

Dass der O2 Kundenservice so was sagt ist, klar. Viele Firmen halten die Kunden für doof und behaupten einen ziemlichen rechtlichen Unsinn. Meist wissen die am Telefon auch nicht mal ansatzweise die rechtliche Lage, sind halt Aushilfekräfte oder Quereinsteiger ohne kfm oder rechtliche Ausbildung.

Wenn Sie die Beweispflicht von Euch verlangen, dann bittet doch im Gegenzug auch die Beweispflicht, dass es im einwandfreien Zustand verschickt wurde. Dies bitte in einem sachlichen Ton schreiben. Drohungen mit Anwalt etc. werden komplett ignoriert, da es bekannt ist, dass die meisten den Weg zum Anwalt auftgrund der Kosten nicht in Anspruch nehmen werden. Was das rechtliche betrifft kann ich hier keine Auskunft geben. Evtl sich dennoch mit dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen, der ist auf jeden Fall günstiger als ein Anwalt, falls man keine RV hat.

Danke für eure Meinungen. Klar sind das Betrüger. Ich hatte mir ähnliches gedacht mit der Beweispflicht des Verkäufers in den ersten 6 Monaten. Wo das steht wisst ihr nicht? Wenn du den Fall schon hattest, wurde seitens des Anwalts damit argumentiert?

Paragraphen kann ich leider nicht nennen aber ich habe ähnliche Erfahrungen mit Mobilcom gemacht.Ihr gabt wahrscheinlich mit dem Callcenter gesprochen.Das muß zur Kundenbetreung. Senn die haben auch was zu sagen.Das könnte sich aber hinziehen und wenn es gar nicht anders geht einen kurzen Brief von einem Anwalt schreiben lassen.Der ist allemal billiger. Gesetzlage?Diese Unternehmen wissen genau wo der Hase läuft.Ich hatte im Mai 2013 eine Vertragsverlängerung. Das Handy das ich zurückgeschickt hatte war aber nicht mehr auffindbar.Im Dezember bekam ich dann endlich das Handy, daß ich im Mai hätte bekommen sollen und für das verschwundene Handy haben sie mir auch fast 400 Euro in Rechnung gestellt. Ohne Anwalt wird es nicht gehen.Aber wie gesagt ein Brief kostet keine 410 Euro.Das sind Verbrecher um es auf den Punkt zu bringen.