Nutzungsentschädigung trotz nicht Zahlung von Kindesunterhalt?

3 Antworten

Ob und wieviel gezahlt werden muss entscheidet bestenfalls ein Richter und nicht er.

Der Anspruch auf eine Nutzungstentschädigung entsteht nicht automatisch. Rückwirkend ist eine Nutzungsentschädigung vor Gericht kaum durchzusetzen. Dazu kommt das Ansprüche nach 3 Jahren ab Jahresende verjähren.

Für die Zukunft sieht die Sache anders aus. Hier kann der Miteigentümer eine Neuregelung verlangen. Dann müßten sie entweder eine den Anteil entsprechende Nutzung, z.B. durch Vermietung, zulassen, oder ein Nutzungsentgelt zahlen. 

In Bezug auf den Kindesunterhalt ist ein Nutzungsentgelt Einkommen. Zu beachten ist dabei, das das Kind den Unterhaltsanspruch hat, und eine dritte Person ist. Ein Aufrechnen ist daher nicht möglich. Gibt es einen bestehenden Titel und wird dieser nicht bedient kann allerdings das Nutzungsentgelt ggf. gepfändet werden.

falls ihr gesetzlichen Güterstand sprich Zugewinngemeinschaft hattet wird das bewertet was beide Ehepartner vor der Ehe an Vermögen hatten.

Ich nehme mal einen Extremfall. Du hattest Sparbriefe mit ca. 200.000 Euro, er hatte ein Barvermögen von 100 Euro aber sonst kein Vermögen.

Wärend Ehe wird ein Haus erworben dass du alleine bezahlt hast.

Nach 2 Jahren geht Ehe in Brüche.

Nun wird der Anteil den jeder in das Haus eingebracht hat ebenso wieder zugesprochen. Da du das Haus alleine finanziert hast bekommt er einen warmen Händedruck und Null Euro dazu.
Du bekommst das Haus 100% ig alleine zugesprochen.

Anders sieht die Aufteilung von Möbeln ect aus die beide gleichmäßig finanziert hatten. Diese müst ihr einzeln an den aufteilen dier sie am Besten brauchen kann.
Lässt ihr das von Gericht und Rechtsanwälten machen bleibt davon nicht viel übrig ausser Gerichts / Anwaltsgebühren


tanfri 
Fragesteller
 02.10.2016, 15:40

Wir stehen beide noch im Grundbuch 

newcomer  02.10.2016, 15:46
@tanfri

wer oder was im Grundbuch oder Kaufvertrag steht spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist wer das alles nachweislich bezahlt hatte