Ist es rechtmäßig daß bei einer Schadensregulierung von der Versicherung Mehrwertsteuer abgezogen wi
Folgender Fall liegt bei uns vor:
Oktober 2009 ist unser Haus abgebrannt, wir waren "nur" Mieter und das Haus gehörte damals noch meinem Schwiegervater (Dez. 2009 verstorben), der aber zum Glück eine Gebäudeversicherung hatte. Diese Versicherung reguliert den Schaden- die erste Überraschung hatten wir nach fast einem Jahr, als von seiten der Versicherung rund 50.000 Eur einbehalten wurden, wegen Unterversicherung (196qm waren versichert, aber 216qm waren es). Wir haben dann nach diesem Abzug den gesamten Bau geplant. Durch den langen Winter 2009/2010 verzögerte sich noch der Abriss der Ruine bzw. der Neubau. Nun sind wir in der Zielgeraden und haben gerade noch das letzte uns zustehende Geld angefordert. Nun aber der Knackpunkt, bei dieser letzten Zahlung zieht uns die Versicherung noch Mehrwertsteuer ab. Ist das korrekt so? Seit der ganzen Zeit und den vorangegangenen Zahlung wurde noch nie MwSt abgezogen, denn wir sind als Privatleute doch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt und zahlen doch schon MwSt an die Baufirmen.
Problem ist halt, daß jetzt genau diese Summe fehlt, um den Bau fertig zu stellen. Ich hoffe jeman kann mich aufklären und ich kann der Versicherung den Marsch blasen! ;-)
2 Antworten
Ich hatte einen ähnlichen Fall. Die Versicherung hat nach Kostenvoranschlag reguliert OHNE MWST weil ich den Schaden auch in Eigenleistung beheben konnte. Hätte ich die Rechnung der Firma eingereicht wäre die MWST noch nachträglich erstattet worden. Bei Eigenleistung und das hab ich gemacht, wurde die logischerweise nicht erstattet. Wenn Ihr also die Rechnung der Baufirma einreicht, dann müssen die auch die MWST nachzahlen.
Danke! Das klingt ja wie Musik in meinen Ohren, dann wird`s ja vielleicht doch noch was mit dem Einzug dieses Jahr...
Die Mehrwertsteuer darf nur abgezogen werden, wenn "fiktiv" abgerechnet wird - und dann auch nicht immer in vollem Umfang.
Für alles weitere werdet ihr wahrsch. anwaltliche Hilfe benötigen...
Wenn nicht tatsächlich entstandene Kosten abgerechnet werden, sondern z.B. Schätzkosten.
Naja, das ist es ja. Wir haben alles auf ein Treuhänderkonto überwiesen bekommen, da geht nichts ohne Rechnungsvorlage. Und vorab wurde ja auch durch den Sachverständigen der Versicherung die Schadenssumme festgestellt und auch berechnet was der Neubau kosten würde.
Oha, das ist schlecht... aber der Anwalt wird Euch da beraten. Was war denn versichter? Der Wiederaufbau (inkl. behördlicher Wiederaufbaubeschränkungen) oder der Wert des (Alt-)Gebäudes?
Danke, der Brief liegt schon beim Anwalt. Wollte mich aber schon mal vorab informieren. Aber was bitte meinst Du mit fiktiver Abrechnung?