Nicht erkennbare Feuerwehrzufahrt
Habe eine Verwarnung i.H.v. 35 Euro wg. Parkens in einer angeblich "amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt" erhalten. Es handelt sich um eine etwa 80m lange Verbindungsstraße im Innenstadtbereich. Nirgendwo, weder an den Einmündungen noch innerhalb dieses Bereiches ist aber eine entsprechende Kennzeichnung zu finden. Weder als Schild, noch als Fahrbahnmarkierung oder als sonstige bauliche Kennzeichnung. Platz für einen LKW zu Durchfahrt wäre gewesen Aber an diesem Tag war Jahrmarkt und die Straße als Durchfahrt gesperrt, da große Fahrgeschäfte den Weg versperrten. Es gibt an dieser Stelle ein totales Halteverbotsschild, was allerdings vor etwa einem Monat noch aus folgendem Grund ungültig war: Durch die aus Gründen der Rechtsbereinigung erfolgte Aufhebung des bisherigen § 53 Absatz 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften haben Verkehrszeichen, die in ihrer Gestaltung der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung der StVO entsprechen und vor diesem Zeitpunkt angeordnet und aufgestellt wurden, ihre Gültigkeit verloren. So war jedenfalls der Sachstand bis zum 13.04 2010. Somit bin ich mir völlig sicher, nicht falsch geparkt zu haben und legte Widerspruch beim örtlichen Ordnungsamt ein, die die Angelegenheit zum Landkreis weiterreichte. Dort habe ich erneut Widerspruch eingelegt. Wie ist Eure Meinung?
3 Antworten
Die Verkehrszeichen sind nach wie vor gültig, da für jeden Verkehrsteinehmer deren bedeutung ersichtlich ist und auch war. So jedenfalls die Einschätzung des Bundesministeriums für Verkehr und auch meine. Jeder, der über gesunden Menschenverstand verfügt wird mir da zustimmen.
Wenn es sich nicht um eine Feuerwehrzufahrt gehandelt hat, hast du "nur" falsch geparkt. In Deutschland existiert aber leider kein wirksamer Rechtsschutz gegen in Teilen falsche Knöllchen. Selbst wenn also das Parken in einer Feuerwehrzufahrt mangels Markierung wegfällt, bleibt immer noch das einfache Falschparken. Nach deinem Widerspruch allerdings plus Verwaltungsgebühren.
Bezahlen und gut ist. Herrlich, wenn es einem nützlich ist, kennt man die Paragraphen, nicht wahr?
Die Einsprüche/Klagen gegen die ungültigen Schilder sollen schon sehr oft abgelehnt worden sein von den Gerichten. Wie ich finde zurecht. Wenn ein Schild da steht, hat es einen grund, ob die Mama jetzt ein Röckchen oder eine Hose anhat. Ich finde diese neue Verordnung lächerlich.
Aber ganz ehrlich, die Straße war doch ohnehin komplett gesperrt, oder? Und ein totales Halteverbotsschild steht da auch rum. Dann warst du da doch eh falsch angesiedelt.
PS: Dies war meine Meinung, nach der du gefragt hast. :-) PS: Hoffentlich verbrennst du nie, weil die FW wegen falschparkern nicht durchkam.
Du kannst es ja auf eine Prozess ankommen lassen, mir währe das Kostenrisiko zu hoch wegen 35€ insbesondere wo deine Beschreibung nahelegt das es keine gute Idee war da zu parken, egal ob das Schild nun gültig war oder nicht, Schon mal daran gedacht das der Weg frei bleiben sollte da er auch als Fluchtweg vorgesehen war. Aber klar wenn dann was Passiert wärst du einer der erste der dann laut rum mault Wieso da ein Auto gestanden hat.
Du, gelesen und verstanden habe ich das schon, aber dein Name scheint ja Programm zu sein. Auf so Leute stehe ich nicht.
Super, wäre ich Schwul, könnte ich auch sagen, dass mir Dein Name nicht passt. Was für eine Logik. Trotzdem Danke für Deine Meinung. Ich sehe aber nicht ein, weshalb eine Verwarnung ausgesprochen wird, wenn die Grundlage (fehlende Feuerwehrzufahrtsschilder) dafür fehlt. Wahrscheinlich nimmt eine Behörde genau das an, was Drachentoeter schon angeritzt hat. Vielen wäre eine rechtliche Auseinandersetzung zu teuer, zu unbequem oder sonstwas. Trotzdem nimmt sich hier das Ordnungsamt zuviel raus. Und dagegen wehre ich mich. Es geht nicht um 35 Euro oder wieviel es dann mit Gerichtskosten werden würden, falls es überhaupt dazu käme. Sondern ums Prinzip.
Ich Liebe Zeitgenossen die der Meinung sind nur aus Prinzip klagen zu müssen. Ja die Beschilderung erfolgte mit veralteten Verkehrszeichen, aber war sie für dich auch unverständlich? Darum geht es doch in erster Linie. Es spricht ja auch nichts dagegen eine Widerspruch zu machen, nur wenn der nicht akzeptiert wird ist es an der Zeit darüber nach zu denken ob einem das ganze wirklich ein Prozess mit ungewissem Ausgang wert ist.
Zwischen dem 01.09 2009 und dem 13.04.2010 war die Lage auch eindeutig. Solange hatte die in der Frage zitierte Verordnungs-Änderung Rechtsgültigkeit. Am 13.03.2010 also ein ungültiges Halteverbotsschild. Und dann noch eine angebliche Feuerwehrzufahrt, die definitiv nicht "amtlich gekennzeichet" war. Habe die Straße abfotografiert.
Dann mach einen Widerspruch und leg deine Beweise vor, wunder dich aber nicht wenn du damit auf die Schnauze fällst. Du musst dich schon selber Fragen ob du mit den 35€ leben kannst oder lieber das Risiko eingehen möchtest nachher auf ein paar Hundert Euro Kosten sitzen zu bleiben. Du meinst im recht zu sein, dummerweise bedeute das noch lange nicht das du im recht bist oder eine Gericht deiner Argumentation folgt.
Ja, leider ist das so. Und das ist das Traurige in diesem System, dass Recht haben und Recht bekommen immer 2 Paar Schuhe sind.
Auch Recht haben und meine Recht zu haben sind zwei paar Schuhe.
Dann verbrennen ja die Jahrmarkbuden gleich mit. Wie gesagt: Keine Kennzeichnung einer Feuerwehrzufahrt und Ende im Gelände wegen Autoscooter & co. Eine entsprechende Meinung setzt selbstverständlich das Lesen und Verstehen des Inhaltes voraus.