Neuer Mieter und Mieterselbstauskunft - Schwangerschaft mitteilen?
Hallo zusammen,
meine Frau und ich möchten eine Wohnung mieten und müssen eine Mieterselbstauskunft vorlegen. Einer der Punkte lautet
Es bestehen keinerlei Absichten oder Gründe, weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen oder eine Wohngemeinschaft zu gründen.
Meine Frau ist im 5. Monat schwanger, allerdings würde ich das nur ungern mitteilen, da man ja auch vorlegen muss, wo und wie man arbeitet. Bei einer Geburt bedeutet es, dass meine Frau in Elternurlaub geht und damit weniger bekommt.
Der Vermieter kann uns grundsätzlich fristlos kündigen, wenn die Selbstauskunft auf falschen Tatsachen beruht.
Weiß jemand, ob man eine Schwangerschaft in diesem Falle mitteilen muss?
6 Antworten
Über den Nachwuchs und weitere Familienplanung schuldet man dem Vermieter keine Rechenschaft noch Auskunft, darf sie gar wahrheitswidrig beantworten. Das ist mit der Frage auch garnicht gemeint :-)
Etwas anderes wäre anzunehmen, wenn der VM klar gemacht hätte, dass er Nachmieter sucht, die in die gewachsene Mietergemeinschaft älterer Menschen pasen usw. und insofern in diese Richtung nachfragte.
Ganz anders sieht es bei den Familieneinkünften aus, die man besser wahrheitsgemäß mit dem absehbaren Einkommen ab Elternurlaub angeben sollte, um eine Abfechtungsmöglichkeit wg. wegen Irrtums (§ 119 BGB) oder arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) ausschliessen zu können.
Was die finanziellen Verhältnisse anbetrifft, geht die Rechtsprechung von einer Offenbarungspflicht der Mietinteressenten aus, da es die Vermieterinteressen in einem solchen Maße betrifft, dass nicht angenommen werden kann, der Vermieter hätte den Mietvertrag auch bei Kenntnis der wirklichen Verhältnisse abgeschlossen.
G imager761
Die Geburt eines Kindes ist doch keine Aufnahme weiter Personen in die Wohnung.
Eine Schwangerschaft muß man dem Vermieter nicht mitteilen. Nur nach der Geburt das eine Person mehr in der Wohnung wohnt/lebt.
Über Schwangerschaft und weitere Familienplanung muss mein keine bzw. keine korrekte Auskunft erteilen.
Fragen nach einem Kinderwunsch und einer geplanten oder bestehenden Schwangerschaft sind ebenfalls unzulässig.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/auf-wohnungssuche-wenn-der-vermieter-fragen-stellt_017318.html
Es war kürzlich auch etwas im TV dazu...da wurde allerdings auch gesagt....
es ist doch besser, das mit dem Vermieter zu besprechen. Manche reagieren sehr empfindlich darauf und der Ärger ist vorprogrammiert. Aber das sollte jeder selber entscheiden.
Fragen nach einem Kinderwunsch und einer geplanten oder bestehenden Schwangerschaft sind ebenfalls unzulässig
Ich frag meine potentiellen Mieter immer danach. Die Frage muss nicht zwangläufig negativ belastet sein.
Vielleicht ist die Wohnung ja gar nicht dafür ausgelegt...Ich meine, es muss ja irgendwo schon alles passen. Mieten/vermieten nicht um jeden Preis denke ich.
Bin ich Vermieter einer 2 Zimmer Wohnung möchte ich auch nicht unbedingt,
dass meine Mieter irgendwann bald Nachwuchs haben. Ist doch auch irgendwo
eine Vernunftfrage.
Die Mieter unter uns haben ein kleines Kind. Ich habe ihn darauf angesprochen und er sagte, dass sie sehr kinderlieb sind und Kinderlärm kein Lärm in dem Sinne ist. Wir mieten zu zweit eine 4-Zimmer-Wohnung. Da ist es doch klar, dass Kinder kommen werden.
Sicher ist es ja auch ein "fertiges" Formular...also ich denke mal,
es ist alles zu der Frage gesagt. Wird schon alles gut gehen :-)
Alles Gute für euch.
Ihr werdet ja wohl kaum mit dem Baby eine Wohngemeinschaft gründen wollen. Eine Schwangerschaft geht den Vermieter nichts an.
Durch ein Kind wird eine normale Wohnung auch nicht übermäßig oder zweckentfremdet genutzt.
Dort steht: "Fragen nach einem Kinderwunsch und einer geplanten oder bestehenden Schwangerschaft sind ebenfalls unzulässig. Diese verletzen - ähnlich wie im Arbeitsrecht - das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters und müssen von ihm nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden." Also keine Verpflichtung. Danke! :)