Nebenkostenabrechnung Formel?

3 Antworten

Das mag stimmen, jedoch wo ist das definiert, dass das so gerechnet werden muss?

Im BGB

§ 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

(1) 1Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. 2Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

Und woher kommen die Gesamtkosten? Also beispielsweise der Preis für das Wasser. 1 Liter 30 Cent oder so was in der Art.

Vom Versorger.

Du hast übrigens das Recht beim Vermieter die Belege die der Abrechnung zugrunde liegen einzusehen.

Eigentlich muss das ganz klar aus deiner Betriebskostenabrechnung hervorgehen, anhand welcher Parameter deine Betriebskosten berechnet werden und wie sie sich zusammensetzen. Ungefähr so, wie du das aufgelistet hast.

Z.B.

den Preis für Wasser + Abwasser setzt die jeweilige Kommune fest - Preis für m³.

Die Berechnung für Heizkosten hängen von der Art der Energie und der Berechnungsbestimmungen der Heizkostenverordnung bestimmt .

Müllgebühren werden nach der Anzahl der Hausbewohner bestimmt.

Und Versicherungen werden über Quadratmeter umgelegt.