Betriebskostenabrechnung: Steigt der Preis pro Einheit aufgrund steigender Rohstoffpreise?

6 Antworten

Hallo Dietmar,

Aber die gemessenen Einheiten Sinn doch keine relative Größe zum Gesantverbrauch? Das sind doch echte gemessene Verbrauchseinheiten am Zähler an meinen Heizkörpern. Wenn ich alle aufaddiere komme ich auf die Zahl, die in der Abrechnung steht, sprich korrekt gemessen wurden meine Heizkörper auf jeden Fall.

Mir kommt der Verdacht dass u.U. bei dem anderen Mieter mittlerweile dem Wort uns den Verbrauch des Hauses teilen nicht vollständig gemessen wurde. Das war ein Gewerbe und der Kerl auch nie da, würde mich also nicht wundern. Wenn nämlich irgendwo Einheiten vergessen wurden zu messen, dann geht natürlich ein überproportionaler Anteil auf mich über. Denn die Gesamtheizkosten für das Objekt sind ja de facto entstanden.

Aber wie soll man sowas beweisen... Echt ätzend.

jwider 
Fragesteller
 07.12.2015, 23:42

Sorry für die Rechtschreibung, Handy... 

DietmarBakel  08.12.2015, 00:00
@jwider

@jwider: Kommentiere doch bitte zukünftig die Antworten der verschiedenen "Antworter" direkt mit der Kommentarfunktion in der entsprechenden zugeordneten Antwort. 

Hilfreich - denn ich z.B. bekomme dann eine "Meldung", dass ein Kommentar auf meine Antwort eingetroffen ist. Ich antworte Dir also unter meiner Antwort (siehe oben). Gruß

Hallo,

Interpretiere ich es richtig, dass … ?

Falsch interpretiert. Du hast zwei Abrechnungen vor Dir liegen. Beide sind von den Jahreskosten etwa gleich hoch. Es ist also etwa gleich viel Energie eingekauft worden, bzw. die Betriebskosten für die Heizung sind etwa stabil geblieben.

Jetzt kommt die Erfassung in den Wohneinheiten. Letztes Jahr (unterstellt Abrechnung 2013) wurden insgesamt 12.961 Einheiten aufaddiert. Jetzt in Rechnung (2014) sind es nur 7.923 Einheiten. Die Differenz ist schon recht hoch aber noch im möglichen Bereich.

Nun erst einmal Stopp: Die gemessenen Einheiten sagen nichts über den „Gaspreis“ oder "Gasverbrauch" aus. Der Gaspreis oder Gasverbrauch hat keinen Einfluss auf die Einheitenzähler.

Die Einheiten sind ausschließlich zur anteiligen (hausinternen) Verteilung der Betriebskosten nützlich.

Zum Beispiel: Wenn Du in 2013 in Deiner Wohnung 1.500 Einheiten addiert hattest, dann wäre Dein Anteil 11,75 % gewesen (den m²-Anteil lasse ich nur der Einfachheit jetzt einmal weg).

Bei exakt gleichem Heizverhalten müssten dann in 2014 etwa 915 Einheiten auf Deinen eigenen Zählern addiert worden sein. (reine Theorie)

Hast Du mehr Einheiten, dann kommt es bei gleichen Hausgesamtkosten für Dich ggf. zu einer Nachzahlung. Bei weniger - klaro - Rückzahlung. Kommt ja auch auf die Vorauszahlungen an.

Es ist in 2014 einfach weniger gezählt worden als 2013. Kann für 2015 wiederum anders sein.

Der Gaspreis ist ja auch nicht um 60 % gestiegen (siehe die Kosten sind ja etwa gleich geblieben). Überhaupt, ob eine Gaspreiserhöhung rechtens ist oder nicht, interessiert einen Vermieter gar nicht. Er gibt die Kosten nur an seine Mieter weiter (bzw. verteilt sie). Er profitiert aber nicht davon.

@jwider - Dein Kommentar: ... Hätte er darüber nicht informieren müssen?

Wenn Energie-Versorger unter dem Jahr die Bezugspreise ändern, muss der Vermieter seine Mieter nicht informieren. Wozu auch, es gibt keine Diskussionen oder gar eine basisdemokratische Abstimmung darüber. Er muss die Änderung aber dokumentieren, für die Betriebskostenabrechnung.

Gruß

Dietmar Bakel

 

DietmarBakel  08.12.2015, 00:27

Aber die gemessenen Einheiten Sinn doch keine relative Größe zum Gesantverbrauch? 

Doch - sie sind letztlich nur eine relative Größe. Zur Verteilung.

Wenn ich alle aufaddiere komme ich auf die Zahl, die in der Abrechnung steht, sprich korrekt gemessen wurden meine Heizkörper auf jeden Fall.

So soll und muss es auch sein. Die Addition Deiner Zähler sowie die Addition aller Zähler muss stimmig sein. Ausnahmen gibt es, wenn z.B. eine Wohnung geschätzt werden muss. Da werden dann Vorjahreswerte als Anhaltspunkt heran gezogen.

Das war ein Gewerbe und der Kerl auch nie da, würde mich also nicht wundern. Wenn nämlich irgendwo Einheiten vergessen wurden zu messen, dann geht natürlich ein überproportionaler Anteil auf mich über.

Das wäre in der Tat fatal. Besonders wenn kein plausibler Wert als "Schätzwert" in die Rechnung eingeflossen ist. In dem Fall ist die Abrechnung nicht korrekt.

Näheres zu Abschätzung von Verbräuchen siehe "Heizkostenverordnung".

http://www.heizkostenverordnung.de/par9a.php

Aber wie soll man sowas beweisen...

Zunächst solltest Du Einsicht in die Betriebskostenabrechnung nehmen. Da schaust Du Dir die Vebrauchseinheiten der anderen Mieter an. Ich gehe davon aus, dass Du auch die Vorjahreswerte anschauen darfst. Da bin ich mir aber nicht sicher!!!

Wenn ja, dann rechne Dein Delta 2013 / 2014 in Prozenten aus und schaue ob andere Mieteinheiten eklatant abweichen, also ein stark abweichendes Delta haben. Oder ob eine Schätzung vorliegt, die anhand des Vorjahresverbrauch nicht plausibel ist.

Wenn also da "etwas zum Himmel stinkt", dann Nachprüfung verlangen. Ansonsten Rechtsberatung einholen. 

Dann wird es ätzend.

Wenn die Brennstoffkosten sinken oder steigen, hat das natürlich Einfluss auf die Gesamtheizkosten. Neben den Brennstoffkosten fließen noch die Heiznebenkosten ein (s. Betriebskostenverordnung). Je nach mietvertraglicher Vereinbarung werden 70 oder 50% der Heizkosten nach Verbrauch und die jeweilige Differenz nach anteiliger Wohnfläche (Grundkosten) umgelegt. Da die Gesamtheizkosten auch wesentlich von dem Heizverhalten der anderen Mieter abhängen, kann es  sein, dass du trotz persönlich geringeren Verbrauchkosten höhere Grundkosten hast, da ander Mieter volle Pulle heizen und zum Anderen aber der erhöhte Verbrauch dieser Mieter auch indirekt die Höhe der zu verteilenden Gesamtheizkosten zur Folge hat. Der Preis je Einheit errechnet sich demzufolge aus den Gesamtheizkosten. Es wird mittels der HKV nicht der Wert je Einheit ermittelt sondern nur relative Verbrauch an Energie.

Korrekt. Mieter haben keinen Einfluß darauf, von wem sich der Vermieter versorgen lässt.
Was ist denn eine Einheit?

Danke schon mal für eure Antworten.

Die Einheiten werden digital erfasst, wir haben kleine Zähler an jedem Heizkörper. Sprich es geht hier nicht um eine prozentuale Verteilung anhand der qm sondern es geht um den tatsächlichen Verbrauch.

Sprich die Kosten pro Einheit gemessen an den Gesamtkosten müssen teurer geworden sein.

Sollte es sich tatsächlich um eine sehr massive Preiserhöhung bei den Gaskosten handeln, ist das überhaupt rechtens. Der Vermieter müsste den Preis ja kennen, den er mit dem Versorger vereinbart. Hätte er darüber nicht informieren müssen?