Nebengewerbe bei Job-Center melden?
Hallo!
Vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen. Ich bin momentan arbeitslos. Genauer gesagt bin noch im Elternzeit und bekomme ALG II? Ich möchte eine Nebengewerbe anmelden.
-Muss ich das erst mit Job-Center klären? Oder kann ich denen nur ein Schreiben mit Mitteilung zuschicken und parallel ein Gewerbe bei Gewerbeamt anmelden.
Es geht darum, das ich so schnell wie möglich ein Gewerbeschein besorgen soll, da ich für August ein Auftrag bekommen habe. Ich habe kein Zeit auf einen Termin beim Job-Center zu warten.
Vielen Dank in voraus!
3 Antworten
hallo Malischka, es geht nicht primär um den Gewerbeschein, sondern um tatsächliche Einkünfte aus dem Gewerbe, und wenn du Leistungen vom JobCenter beziehst, musst du genau solche erzielten Einkünfte mitteilen, sonst unterstellen sie dir Betrug bzw Leistungserschleichung. Sie kriegen es 100% raus, weil es mit den Finanzämtern einen automatischen Datenabgleich gibt. Es genügt aber die schriftliche Mitteilung über die zu erwartenden realen Zusatzeinkünfte. Ein persönlicher Termin ist nicht nötig.
Kannst aber auch mitteilen, dass du nach wievor der Arbeitsvermittlung zr Verfügung steht.
Dein Antwort könnte mir weiter helfen! Vielen Dank!!!
Du musst das dem Jobcenter melden und Deine Einkünfte ebenso.
Du kannst ja auch einen Minijob annehmen und musst nicht um Erlaubnis fragen. Du musst es eben nur melden. So ist es auch hier.
Super! Dannke!
Hallo---Jede Veränderung dem Jobcenter melden
VG pw
Das ist mir klar, dass ich die Gewerbeanmeldung und Einkünfte dem Job-Center melden soll. Das war aber nicht die Frage! :-) Mich interessiert ob ich vor der Gewerbeanmeldung beim Job-Center nach Erlaubnis fragen soll oder einfach Bescheid sagen dass ich mich Selbständig mache und parallel schon Gewerbeschein beantragen? Danke!