Nachzahlung Halbwaisenrente und Bafög Anspruch

1 Antwort

Ja das ist soweit richtig. Die Habweisenrente gilt als Einkommen und wird auf das Bafög angerrechnet. Da du nun eine (weitere) Einkommensquelle hast, sinkt natürlich dein Bedarf an Unterstützung. Die genaue Regelung kannst du hier nachlesen: http://www.bafoeg-aktuell.de/soziales/halbwaisenrente.html