Erhöhung Nebenkostenvorauszahlung trotz Rückzahlung?

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Der Vermieter darf monatlich Vorauszahlung nur erhöhen wenn sich anhand der Abrechnung eine Nachzahlung ergibt.

Bei einer Rückzahlung muß er sie entsprechend nach unten anpassen.

Tut er das nicht bist Du berechtigt die Vorauszahlungen selbst anzupassen.

Gesetzliche Grundlage dazu:

BGB § 560 Abs. 4

Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

und

§ 556 Abs. 2

Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.

Teile deine Nachzahlung durch sieben. Ergebnis gerundet 20 Euro. Das ist der Betrag, um den du deine Vorauszahlung des Monats kürzen darfst. Möglicherweise ist deshalb durch den Vermieter gerade falsch rum gerechnet worden. Jedenfalls bist du berechtigt, nunmehr selbst deinen Vorauszahlung anzupassen (s. auch Antwort von anitari). Teile das dem Vermieter schriftlich (in Textform) mit, dass du so verfährst.

Das ganze ist unabhängig davon, ob du vermutlich im folgenden Abrechnungsjahr mehr verbrauchen wirst. Das ist z. B. auch bei einem Stromversorger nicht anders.

Bei der jetzigen Abrechnung wäre die Forderung für die Zukunft 40 Euro zu hoch.

Prüfe auch deine Abrechnung, ob sie formal und inhaltlich korrekt ist und nur berechnet wird, was tatsächlich lt. Mietvertrag vereinbart ist.

du bist im sommer eingezogen, das heisst das du das kalte frühjahr nicht mitgemacht hast und nicht soviel heizen müsstest übers jahr gerechnet. ich würde die 20 euro auf alle fälle zahlen. nachher ommts dicke oder du freust dich was wieder zu bekommen.

ich zahle immer etwas mehr, auch strom zahle ich 30 euro mehr, weil das nie hinkommt.

Hallo sylktune,

Energieversorger rechnen immer einen Schnitt aus.

Unabhängig von Rück oder Nachzahlungen kannst du jederzeit zu deinem Energieversorger gehen und mit denen deinen verbrauch etc neu durchrechnen lassen.

Aufgrund der aktuell kalten Situation würde ich hier persönlich von abraten.

Mein Motto ist: Lieber mehr bezahlen und am Ende etwas zurück erhalten als zuwenig und Anfang des Jahres das böse erwachen erhalten.

Die Berateung und das durchrechnen lassen kostet schließlich nichts

Da du im Sommer eingezogen bist, ist es ratsam die Erhöhung mitzumachen. Dir fehlen ja schließlich noch die kalten WIntermonate. Nächstes Jahr wirst du ja sehen, wie dein kompletter Jahresverbrauch ist, dann kannst du einer Erhöhung widersprechen. Aber gute Verwalter sehen anhand der Bescheide, ob sich da was fürs nächste Jahr tut und erhöhen auch in dieser Hinsicht. Z.B. wenn die Gebührenbescheide sich erhöhen, erhöhen sie auch schon mal die Nebenkosten. Das erspart dir auf jeden Fall eine dicke Nachzahlung im nächsten Jahr.

silkytune 
Fragesteller
 12.04.2013, 12:17

Sicherlich hab ich die kalten Monate nicht mitgenommen, aber die Heizkosten sollten sich ja theoretisch dann in der zweiten Jahreshälfte 2013 genauso wieder ausgleichen, so wie ich eben jetzt eine Rückzahlung bekomme. Dann bekomme ich eben entweder immer noch eine kleinere Rückzahlung für 2013 oder muss Nachzahlen, dann können die mir ja gerne die Kosten erhöhen, aber das ist für mich eigentlich keine Hieb- und Stichfeste Begründung generell zu erhöhen.

Wie gesagt eine kleine Erhöhung ist ok für die kalten BK aber für die warmen defintiv keine 15€, mit 5€ könnte ich eher noch leben.

Ich denke so werde ich das mit meinem Verwalter auch versuchen zu klären.

Danke an alle für die hilfreichen Rückmeldungen!