Muss Vermieter Pferdestall abschaffen weil es den Mieter stört?
Also der Fall betrifft mich nicht persönlich aber mich interessiert die rechtliche Lage: Angenommen Herr A. besitzt ein Doppelhaus und daneben einen Pferdestall in einer ländlichen Gegend, die Doppelhaushälfte vermietet er an Frau B. und den Pferdestall an Frau C.
Frau C. muss mit den Pferden morgens um 7:00 an dem Doppelhaus vorbei um ihre Pferde auf die Weide zu bringen, nun wurde sie von Frau B. (welche selbst kurz nach 7:00 das Doppelhaus verlässt um zu arbeiten) angesprochen: diese sagte ihr das Hufgeklapper wenn die Pferde am Haus vorbeilaufen würde sie stören, das wäre eine Zumutung und sie würde Herr A. nun die Miete kürzen. Einen alternativen Weg zu Weide gibt es nicht. Ist Frau B. nun wirklich berechtigt die Miete zu kürzen und Herr A. so dazu zu bewegen das Mietverhältniss mit Frau C. aufzugeben? Es handelt sich um eine öffentliche Straße die am Haus vorbeiführt.
10 Antworten
tja - wenn der stall mindestens fünfzig meter vom nächsten bewohnten gebäude entfernt ist und frau b davon gewusst hat, als sie einzog - dann muss sie es hinnehmen, genau wie den gesang von vögeln.
pferde machen nun mal geräusche - in ländlicher gegend ist das ein sogenanntes "normales geräusch", wie ein krähender hahn - oder wie bei den gerüchen auch der misthaufen, solange der halt eben in einer gesetzlich vorgeschriebenen mindestentfernung angelegt ist - und damit hinzunehmen. genauso wie strassenbahnen in einer grossstadt - oder das geräusch vorbeifahrender autos.
frau b kann ja auch woanders hinziehen - aber vermutlich wird sie morgens die schnatternde gans oder der bellende hund stören...
...der beste mensch kann nicht in frieden leben, wenn es dem bösen nachbarn nicht gefällt... >
grüsserle, pony
merci fürs *
und weiter alles gute und viel spass mit den pferden!
Nein, natürlich kann sie die Miete nicht mindern. Wenn Frau B. das "Hufgeklapper" stört, muss sie in die Stadt ziehen, im ländlichen Gebieten muss sie sich das akzeptieren wie auch z.B. dem Weckruf des Hahnes oder das läuten der Kirchenglocken am Wochenende. Es gibt deswegen einige Gerichtsurteile.
Frau B. sollte vielleicht in die Stadt ziehen!! Das ist keine Beeinträchtigung, sondern ländlicher Flair!
tja, Nachbarn kann man sich manchmal nicht aussuchen!
Das einzige was B könnte wäre die Uhr nach dem Pferdehufeklappern von C zu stellen. Aber darauf achten das was tickt und wenn´´s nicht die Uhr ist.
Dann soll Fr. B nicht aufs Land ziehen. Pferde und Hufgeklapper gehören dazu wenn ich auf dem Land lebe und berechtigen auch nicht zur Mietkürzung.
Ich habe das Gefühl die Frau will einfach einen Konflikt provozieren.