Exfrau wohnt im gemeinsamen Haus, kann ich Miete von Ihr verlangen?

3 Antworten

Wenn das Haus gemeinsam finanziert wurde und ihr beide im Grundbuch steht, könnte sie sogar die Hälfte aller Kosten fordern, du aber keine Miete, da ihr das Haus ja zur Hälfte gehört. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, sollte einer den anderen auszahlen, oder man sollte das Haus verkaufen und das Geld teilen.

LordHelmchen02 
Fragesteller
 17.03.2013, 15:46

wenn ich nun die hälfte der finanzierung übernehme, sie drin wohnen bleibt, dann kann ich doch miete verlangen?

imager761  17.03.2013, 16:51
@LordHelmchen02

Ja, über deine Hälfte wie sie über ihre, das wäre ein Nullsummenspiel.

Und würdest du alle Lasten wie die Hypothek ebenso hälftig tragen, wie Grundsteuer, Strassenreinigung, Entwässerung, Boilerreparatur, Schonsteinfeger, Versicherungen, ... hätte sie keinen Forderungsanspruch an dich - aber da sie das bisher alles alleine zahlt, schon :-)

G imager761

YK1972  17.03.2013, 21:30
@imager761

Ja, so sehe ich das auch.

Als hälftige Miteigentümer könnt ihr fiktive Mieteinahmen aus Miteigentum fordern und müsst euch die hälftigen Lasten des Eigentumsanteils anrechnen lassen.

Da sich deine Mietforderung an sie gegen ihre Mietforderung an dich aufhebt, bleibt es bei den hälftigen Lasten, die sie derzeit allein bezahlt.

Da macht es Sinn, sich durch Verkauf seines Miteigentumsanteils schadlos zu halten. Den Wert kann man gegen Unterhalt, Zugewinn, Hausratteilung oder Versorgungsausgleich anrechnen.

G imager761

LordHelmchen02 
Fragesteller
 17.03.2013, 16:33

ist das FAKT? steht das irgendwo, kann ich mich 100% darauf beziehen? wir haben 1 kind, wechselmodell 50-50, ich zahle keinerlei unterhalt mehr,ich habe einen zugewinn von 2700 €noch an sie zu zahlen.

das wäre klasse wenn ich da echt was genaues schriftlich in der hand habe, denn ich habe auf anwaltsscheissendreck keine lust mehr.

Die Frage ist erstmal: Wer ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen?

LordHelmchen02 
Fragesteller
 17.03.2013, 15:24

beide sind wir die eigentümer, der eigentliche kaufpreis ist noch immer da, bisher nur zinsen getilgt und die noch nicht alle. geht alles über bausparer. sind beide im grundbuch