Muss man sich als Schüler mit Kleingewerbe selber versichern?

4 Antworten

Wenn du diesen "Job" auf selbständiger Basis ausübst, musst du ihn am Finanzamt anmelden. Wenn du dann mehr als 385,00 € monatlich verdienst, kannst du nicht mehr familenversichert sein.

Anders wäre es wenn der "Arbeitgeber" dich in Form eines Minijobs anmeldet. Dann wärst du bis zu einem Einkommen von 450 € weiter über deine Eltern versichert.

Wenn du nur diesen einen Auftraggeber hast, wäre das sowieso eigentlich eine "Scheinselbständigkeit" Da kämen dann noch erhebliche Forderungen seitens der Sozialversicherung auf den Arbeitgeber zu.

Apolon  09.06.2016, 10:32

  Wenn du dann mehr als 385,00 € monatlich verdienst, kannst du nicht mehr familenversichert sein.

Eigenartig - seit wann ist man als Privatversicherte - familienversichert ?

 Anders wäre es wenn der "Arbeitgeber" dich in Form eines Minijobs anmeldet.

Als Selbständige hat man auch keinen Arbeitgeber.

Könnte es sein, dass du den Text nicht gelesen hast ?

Kleingewerbe gibt es nicht.

Es gibt eine Gewerbeanmeldung und fertig. Das FA schickt dir einen Fragebogen in dem du ankreuzen kannst ob du die Reglung nach § 19 UstG nutzen möchtest.

Nach dieser Reglung zahlst du bis zu einem Jahresumsatz von bis zu 17.500€ keine MwST. Du darfst aber auch deine verausgabte MwST beim FA nicht gegenrechen und du darfst auch keine MwSt auf deinen Rechnungen ausweisen.

Alle anderen Abgaben und Steuerarten bleiben von dieser Reglung zunächst einmal unberührt.

Nach dem was du machen möchtest ergibt diese Variante (§ 19 UstG Reglung) keinen Sinn, denn wenn du deinen Auftraggebern Rechnungen schreibst wollen diese die MwSt extra ausgewiesen haben, da diese Auftraggeber die MwST beim FA geltend machen können.

Mit den 400€ meinst du da den Umsatz oder wirklich den Gewinn?

Denn Umsatz ist nicht Gewinn.

Der Gewinn ist der Umsatz minus der Betriebskosten.

Ja, auch du hast Betriebskosten. Auch wenn du es nicht glaubst.

Wenn du eine Dienstleistung zur Gewinnerzielung ausübst so hast du ein Gewerbe an zu melden.

Grundsätzlich bist du ersteinmal Steuerpflichtig.

Jetzt kannst du als selbstständige entscheiden ob du dich in der PKV oder in der GKV freiwillig versichern willst.

Von der PKV würde ich abraten.

Versicherst du dich freiwillig in der GKV so musst du deine selbstständigkeit dort melden.

Denn die Beiträge der Kassen ermitteln sich prozentulal aus fast allen Einkunfstarten.

Mit seiner Aussage liegt daher jelkr nicht so ganz richtig.

Zu den Kassenbeiträgen der GKV gibt es noch zu sagen, liegt dein Gewinn/Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze von mtl. 140€, so fallen keine Beiträge an und du könnstest bei deinen Eltern weiter Familienenmitversichert sein.

Ob du Steuern zahlen musst hängt davon ab ob du die jährliche Freigrenze überschreitest oder nicht.


Apolon  09.06.2016, 10:41

 Jetzt kannst du als selbstständige entscheiden ob du dich in der PKV oder in der GKV freiwillig versichern willst.

Sorry - aber dieser Hinweis ist unsinnig.

Sie ist zur Zeit privat kranken versichert und kommt nur in die GKV wenn sie eine GKV-Pflichtige Tätigkeit als Arbeitnehmerin ausübt mit einem Einkommen von über 450 € Brutto.

Hallo Marijana,

wichtig ist, dass du ein Gewerbe bei der zuständigen Gemeinde anmelden musst.

Du bleibst weiterhin privat krankenversichert, denn nur eine GKV-pflichtige Tätigkeit als Arbeitnehmerin würde eine Änderung in die gesetzliche Krankenkasse ermöglichen, was hier nicht der Fall ist.

Gruß N.U.

Griesuh  09.06.2016, 10:46

H. Uhrig, leider falsche Antwort.

Du bleibst weiterhin privat krankenversichert, denn nur eine
GKV-pflichtige Tätigkeit als Arbeitnehmerin würde eine Änderung in die gesetzliche Krankenkasse ermöglichen, was hier nicht der Fall ist.

Wer selbstständig ist hat die Wahl ob er sich freiwillig in der GKV versichert oder ob er in eine PKV gehen möchte.

Und da sie über ihren Vater in der PKV als Familienmitglied extra versichert werden musste, kann sie jetzt als selbstständige entscheiden ob sie bleiben will oder nicht.

Apolon  09.06.2016, 11:02
@Griesuh

Mein lieber Griesuh,

man sollte nur schreiben, wenn man die entsprechenden Gesetzen kennt.

In der Privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung, sondern da ist jede Person selbst PKV-versichert.

Und ein Wechsel in die GKV ist grundsätzlich nur möglich, wenn eine GKV-Pflichtige Tätigkeit erfolgt - Bedeutet ein mtl. Arbeitnehmer-Einkommen von über 450 € und unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Alternativ wäre auch noch bei Heirat eine mögliche Familienversicherung möglich.

Es hilft den Fragenden nichts, wenn hier Leute ohne Fach-Kenntnisse ihre unsinnige Texte abladen.

Gruß N.U.

kevin1905  09.06.2016, 11:05
@Griesuh

Meines Wissens ist ein Wechel von PKV in freiwillig GKV grundsätzlich niemals möglich.

Hast du evtl. einen Link mit ggf. einem anderlautenden Urteil o.Ä.?

Es gibt keine Kleingewerbe, man kann keine anmelden. Man ledet ein Gewerbe an, dann hat man eins, oder eben nicht, dann hat man keins.

Meine Frage ist nun, muss ich mich dann selbst versichern?

Ich nehme an dein Vater ist nicht verbeamtet, da die Kosten für eine Restkostenversicherung mir recht hoch erscheinen. Bei diesen Beihilfetarifen gäbe es meist von Seiten der Beihilfe Verdiensthöchstgrenzen.

Das ist genau eine der Fragen, die ich gestern etwas argwönisch abgetan habe. Die Police zur KV und die dazugehörigen AVB befinden sich in DEINEM Besitz bzw. deines Vaters. Wir Antwortgeber, auch solche vom Fach, haben diese Daten nicht.

Eine selbständige Tätigkeit löst NIEMALS Versicherungspflicht in der GKV aus.