Muss man Hartz4 Leistungen zurück zahlen, wenn man plötzlich zu Vermögen kommt?

5 Antworten

Zurückzahlen nur dann, wenn du Gelder jetzt erhalten hättest in diesem Monat und gleichzeitig aber das Erbe nutzen könntest.

Nein musst du nicht !

Es sei denn du hast im Leistungsbezug ein einmaliges Einkommen wie z.B. ein Erbe erhalten und gleichzeitig auch dein ALG - 2,dann werden natürlich für diesen Zeitraum zu Unrecht bezogene Leistungen zurückgefordert und je nach Höhe des Erbes auf einen Zeitraum von 6 Monaten angerechnet.

Könnte dann also passieren das man 6 Monate gar keine Leistungen mehr bekommt und dann auch seine KV - Beiträge selber zahlen muss,nach diesen 6 Monaten könnte dann wieder ein neuer Antrag gestellt werden,denn dann ist aus Einkommen Vermögen geworden.

Vermögen darf dann bis zum sogenannten Schonvermögen dann nicht mehr auf den Bedarf anrechnen.

Vergangene Leistungen mußt du nicht zurückzahlen, aber du wirst in Zukunft von deinem Vermögen leben müssen. Je nach Höhe des Vermögens wird dir das Jobcenter sagen, wie lange das Vermögen zum Leben reicht. Du kannst also nicht 10.000 € auf einmal aufgeben und dann wieder Hartz4 beantragen.

Nein zurückzahlen nicht, da bei ALG II das Zuflussprinzip gilt. Nur in dem Moment wo Mittel zufließen, kann der Anspruch wegfallen.

nein

nur wenn du in dem monat beziehst und anderes geld auch kommt, dann für den monat

aber nicht nachträglich