Arbeit in den Semesterferien und Hartz4
Meine Tochter wohnt mit ihren Freund in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen. Sie bezieht als Studentin Bafög, er Hartz4. Nun möchte sie in den Semesterferien arbeiten gehen und würde in 4 Wochen 1800€ verdienen. Vermögen haben beide nicht. Das Bafög-Amt wird keine Probleme machen. Doch wie reagiert das Jobcenter? Werden ihm die Leistungen gestrichen? Nur für diesen Monat? Oder gilt das als Vermögen meiner Tochter? Sie hat sich zu Beginn des Studiums ein Auto gekauft und bei Oma Schulden gemacht. Darf sie mit diesem Geld die Schulden begleichen ohne Anrechnung auf Hartz4-Leistungen?
2 Antworten
Sie muss unter 25 Jahren und Schülerin bzw.Schüler sein und kein Ausbildungsgeld erhalten !!! Das ist aber jetzt auf ein Kind in einer ALG - 2 Familie ausgelegt,aber ich denke,das es egal ist ob Eltern oder Freund.Sie dürfte in 4 Wochen ( nicht länger,sonst wird der Durchschnittsverdienst für 4 Wochen berechnet ) 1200 € Verdienen,was darüber liegt,wird auf den Bedarf angerechnet.Zusätzlich darf Sie / Er in den verbleibenden 11 Monaten,pro Monat jeweils 100 € ohne Anrechnung verdienen.
Zählt Bafög nicht zum Ausbildungsgeld?
Was sollte das Jobcenter von der Studentin wollen? Sie kann sicher das gesamte Geld behalten bzw ihre Schulden abbezahlen. 1800 sind auch kein Vermögen. Dazu müssten andere Summen auflaufen.