Muss man eine Geldstrafe zahlen? wenn,..

7 Antworten

Nach einem Tag eigentlich nicht, erst nach drei Tagen fehlen wird das verlangt, so weit ich weiss. Aber kann man sich nicht eigentlich von jeder Schule abmelden auf der man ist, wenn diese einem nicht gefällt? Und kann die ein Grund dafür sein das andere Schulen einen nicht mehr annehmen? (Z. B. bei einer Berufsschule.)

Niemand muß für eine Erkrankung Strafe zahlen - aber im Zweifelsfall muß die Erkrankung nachgewiesen werden. Ein ärztliches Attest wäre keine schlechte Idee...

Hallo,
wegen Krankheit muss man natürlich nicht zahlen, aber es kann verlangt werden, das die Krankheit durch den Arzt bestätigt wird, insbesondere wenn dies öfter 1 Tag vor oder nach den Ferien geschieht.

Viele schulen verlangen eine ärztliche Bescheinigung, wenn ein Schüler/-in unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien krank ist. Sie wollen damit verhindern, dass Eltern z. B. um noch billiger fliegen zu können, die Kinder einfach eher aus der Schule nehmen. Das würde tatsächlich gegen die Schulpflicht verstoßen und könnte mit einer Geldbuße belegt werden. Fraglich ist aber, ob es durch das Schulgesetz gedeckt ist. Als mein Sohn neulich krank war, hatte sein Arzt einen guten Tipp: Die Schule solle das ärztliche Attest schriftlich anfordern, dann bekommt sie es auch, inclusive Gebührenrechnung!

Das hat nichts mit Strafrecht zu tun, sondern mit Verwaltungsrecht. Genauer geht es um die Schulpflicht und deren Durchsetzung.

In den letzten Jahren hat sich leider die Unsitte breit gemacht, mit den schulpflichtigen Kindern noch vor dem offiziellen Ferienstart in den Urlaub aufzubrechen. Die Eltern können aber ihre Kinder nicht wirksam von der Schulpflicht befreien.

Die Schulen kennen dieses Phänomen bestens und werden immer misstrauisch, wenn jemand am letzten Tag vor den Ferien krank ist. Grundsätzlich ist die Schule in solchen Fällen berechtigt ein ärztliches Attest, gerne auch ein vertrauensärztliches Attest, zu fordern. Wird dies nicht vorgelegt, gilt der Schultag als unentschuldigt versäumt und der Sachaufwandsträger kann ein Bußgeld festsetzen - das beträgt ca. 50 € pro Schultag zzgl. der Verfahrenskosten.

Einzelfahrer  21.10.2011, 09:44

Steht das so im Schulgesetz und wer trägt die Kosten für die ärztliche Bescheinigung?

outfreyn  21.10.2011, 09:58
@Einzelfahrer

In Bayern steht das z.B. im Art. 118 f. BayEUG. Verfeinert wird es noch in den einzelnen Schulordnungen, z.B. im § 36 VSO oder in § 35 FOBOSO.

Zitat aus § 35 FOBOSO (Schulordnung für die Berufliche Oberschule - Fachoberschulen und Berufsoberschulen):

2 [...] bei Zweifeln an der Erkrankung kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen. 3 Wird das Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. 4 Ein ärztliches oder schulärztliches Zeugnis kann in der Regel nur dann als genügender Nachweis für die geltend gemachte Erkrankung anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die die Ärztin oder der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat.

Die Kosten trägt wohl derjenige, der das Attest benötigt.

In den Schulgesetzen anderer Bundesländer wird es ähnlich aussehen, nehme ich an.

Einzelfahrer  21.10.2011, 10:07
@outfreyn

Ist die eine Erkrankung, die an die Ferien angrenzt, automatisch anzuzweifeln?

outfreyn  21.10.2011, 12:19
@Einzelfahrer

Kommt auf die Umstände an. Ich habe schon folgendes Szenario erlebt:

  • Die Eltern stellen einen Antrag auf Beurlaubung für diesen Tag, weil der Flug schon gebucht sei.
  • Der Antrag wird von der Schulleitung abgelehnt.
  • Der Schüler fehlt an diesem Tag. Anruf der Eltern: Kind ist krank.

Frage: Gibt es in diesem Fall irgendwelche Anhaltspunkte, die Erkrankung anzuzweifeln?