Muss ich nach Schlüsselübergabe und Mietende noch Nebenkosten bezahlen?

7 Antworten

Was der HM schwätzt ist blanker Schwachsinn. Mit dem Ende des Mietverhältnisses am 30. Oktober entfällt ab 1. November jegliche Zahlung von Miete und Betriebskosten.

Die Wohnung ist gemäß  BGB nach Beendigung des Mietverhältnisses, also am 1. November, zurückzugeben. Selbstverständlich kann etwas anderes ohne Nachteil für den Mieter vereinbart werden. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf vorzeitige Rückgabe.

johnnymcmuff  11.10.2018, 02:17

31. Oktober!

albatros  11.10.2018, 02:19
@johnnymcmuff

Stimmt, Tippfehler, entschuldige das Malheur. Aber es ist schon ziemlich spät, da kann das passieren.

Gute Nacht, Nachschwärmer Jonny

Klar mit Mietende endet auch die Nutzung von Heizung, Müllentsorgung usw. Also braucht man keine Nebenkosten zahlen.

Nein, keine Sorge, für November oder Dezember müsst ihr keine Nebenkosten mehr zahlen. Da hat der Hauswart Unsinn erzählt, entweder um euch zu ärgern oder weil er keine Ahnung hat.

Ihr werdet eine Endabrechnung für die Nebenkosten bekommen, und in dieser ist dann euer Nutzungszeitraum bis Oktober anteilig berücksichtigt. Es kan aber eine Weile dauern bis diese kommt, vielleicht erst gegen Ende 2019.

Du solltest nicht denken, dass euch jemand über den Tisch ziehen will. Der Hauswart ist nur falsch informiert. Und bevor nicht irgend welche Forderungen an euch gestellt werden, braucht ihr eh nichts machen, noch nicht mal einen Anwalt beauftragen.

motti0506 
Fragesteller
 10.10.2018, 15:18

Das beruhigt mich schonmal sehr, viele Dank. Ich hatte diesen Gedanken nur, weil in den zwei Jahren hier nicht immer alles reibungslos abgelaufen ist und man hinter vielen Dingen Monate hinterher laufen musste .....

Renick  10.10.2018, 15:21
@motti0506

Ich kann dir nur anbieten, dass du dich wieder meldest, wenn es irgend welche Forderungen des Vermieters gibt. Oder wenn die Nebenkostenabrechnung da ist, die wir dann gern prüfen können. Vorher ist kein Handlungsbedarf.

Mein Mann hatte mit dem Hauswart gesprochen und dieser sagte ihm, dass wir für November und Dezember die vollen Nebenkosten, sowie einen Zuschlag von 12-18% zu zahlen hätte ?! 
Mein Mann hat dies abgenickt, da der Hauswart ihm gesagt habe, er müsse ja die Kosten trotzdem denken. 



Ab Mietvertragsende habt Ihr mit Mietzahlungen und Nebenkosten nichts mehr zu schaffen.

Was der Hausmeister meint ist nicht relevant, weil er nicht Vertragspartner ist; mal abgesehen davon dass er keine Ahnung hat.

Aber es ist doch nicht mein Problem, wenn es keinen Nachmieter gibt, der zum 01.11 hätte einziehen können, oder sehe ich das falsch ?!

Wenn Ihr fristgerecht gekündigt und Besichtigungen zugelassen habt dann ist es nicht Euer Problem, wenn der Vermieter noch keinen Nachmieter hat.

Zumal im Mietervertrag nur etwas davon steht, dass ein angemessener Teil er Kaution einbehalten werden kann.

Der Vermieter hat ein volles
Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem
Mietverhältnis.

Danach darf er nur noch das
3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung
einbehalten.

Was hat der Hauswart überhaupt zu sagen bzw. zu behaupten? Es gelten Verträge zwischen Mieter und Vermieter.

motti0506 
Fragesteller
 10.10.2018, 15:13

Hier läuft irgendwie alles über den Hauswart. Unsere Vermieterin lässt sich durch eine Immobilien-Firma vertreten.

Medienbaer  10.10.2018, 15:18
@motti0506

Dann kann das mit November - Dezember dennoch nicht sein, denn dann könnte es auch Januar - Februar usw. heißen.

Gerhart  10.10.2018, 16:15
@motti0506

Ein Hauswart ist ein Knecht der Hausverwaltung und hat in Vertragsangelegenheiten nur im Besitz einer entsprechenden Vollmacht mit dem Mietern das Wort zu führen. Das Geschwätz des Möchtegerns kann ignoriert werden.

motti0506 
Fragesteller
 10.10.2018, 15:20

Ja eben .. habe auch schon zu meinem Mann gesagt, was wäre denn gewesen, wenn wir zum 30.06 gekündigt hätten, hätten wir dann 6 monate noch Nebenkosten zahlen soll ? ;p Ihr habt mir schon sehr geholfen, vielen Dank.