muss ich mit jetztigen frau meines vaters die beerdigungskosten übernehem

2 Antworten

Grundsätzlich ist zuerst einmal die Ehefrau bestattungspflichtig. Nur wenn sie wirklich (und nachweisbar) nicht in der Lage ist, die Bestattungskosten zu tragen, rücken die leiblichen Kinder nach. Solltet der Vater die Kinder der jetzigen Ehefrau adoptiert haben, sind sie dann auch in der Pflicht.

Die Ehefrau ist dafür zuständig, Du bist aber auch Erbe. Wenn Du das einzige leibliche Kind Deines Vaters bist, und kein anderslautendes Testament da ist, erbst Du die Hälfte allen Vermögens und die andere Hälfte die Ehefrau. Die Beerdigung kann vom Erbe bezahlt werden. Mach Dich über die Vermögensverhältnisse und das Erbe kundig.