Muss ich mich als Zeuge schriftlich äußern auf Anhörungsbogen?
Muss ich mich schriftlich äußern auf einem Anhörungsbogen der Polizei, wenn ich als Zeuge Angaben zu einer Trunkenheitsfahrt eines Beschuldigten machen soll? Über der Seite, auf der ich meine Beobachtungen eintragen kann, ist ein Kreuzchen von mir zu setzen mit dem Einverständnis: „Ich möchte mich zur Sache äußern und mache zum Sachverhalt folgende Angabe“.
Wieso wird mir offeriert ein Kästchen anzukreuzen, wenn ich eh aussagen MUSS? Bedeutet das also, ich muss mich nicht zur Sache äußern und habe eine Wahl??
Auf der ersten Seite steht, ich hätte nur ein Zeugenverweigerungsrecht wenn ich z.B. verwandt bin mit dem Beschuldigten, was ich nicht bin.
Also muss ich jetzt als Zeuge zu dieser Trunkenheitsfahrt (Straftat oder nur Ordnungswidrigkeit?) eine Aussage machen oder nicht? Im Internet stehen verschiedene Aussagen darüber. Danke!!
9 Antworten
Na Grundsätzlich kannst du ja die Aussage Verweigern. Dann machst du kein Kreuz und schickst das Ding wieder zurück. Allerdings werden die dir dann weiter auf die Pelle rücken weil die Wissen wollen warum. Und je nachdem geht der ganze Spaß dann weiter. Und ob es eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit ist hängt davon ab mit wie viel Promille Er oder Sie Erwischt worden ist.
Muss ich mich schriftlich äußern auf einem Anhörungsbogen der Polizei, wenn ich als Zeuge Angaben zu einer Trunkenheitsfahrt eines Beschuldigten machen soll?
Gegenüber der Polizei musst du keine Angaben machen. Die musst du nur auf Anordnung der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht machen...laut Gesetz.
Schriftlich musst du dich nie äußern. Du kannst verlangen, mündlich auszusagen und dann muss deine Aussage protokolliert werden.
Gegenüber der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht bist du laut Gesetz verpflichtet, als Zeuge auszusagen. Da steht aber erstmal nur auf dem Papier. Hast du keine Lust auszusagen, weils z.B. gegen einen Freund geht, gibts aber einige Möglichkeiten, sich zu drücken. Die übliche "Ausrede" ist es, sich nicht mehr erinnern zu können. Das Gegenteil kann dir niemand beweisen. Es gibt zwar laut Gesetz die Möglichkeit der Erzwingungshaft, die wird aber in der Regel nur bei schweren Straftaten angewendet.
Du musst nur Angaben zu deiner Person machen. Weiter hast du keine Aussagepflicht der Polizei gegenüber.
Ein Aussageverweigerungsrecht hast du bei festgelegten Verwandtschaftsverhältnissen. Aber das muss man hier gar nicht beanspruchen.
Danke für die Information.....
In § 163 Abs. 3 StPO ist die Pflicht für Zeugen festgelegt, bei der Polizei zu erscheinen und auszusagen, wenn die Vorladung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beruht. Also das Vorladungsschreiben sehr genau lesen bitte.
Es ist ja keine Vorladung!
Ja, aber ich denke es wird für einen solchen Fragebogen das selbe gelten.
Du muss aber nicht Aussagen wenn du dich selbst oder einen Verwandten belasten würdest.
Nein du musst gar nichts. Grundsätzlich kannst du die Aussage verweigern wenn du dich selbst oder einen Verwandten mit deiner Aussage belasten würdest.
und es kann auch strafvereitelung sein, wenn er einen täter deckt und nicht mit dem verwandt ist.
Wie ist das denn genau mit dem Aussageverweigerungsrecht?