Muss ich für Schulden aufkommen, die meinem Lebensgefährten anhängen?

6 Antworten

Deine Sachen bleiben von einer Pfaendung ausgeschlossen. Nur musst du beweisen koennen, das das deine Sachen sind. durch Kaufbelege und andere Quittungen.

Himmelsgeschenk 
Fragesteller
 22.11.2013, 12:21

Meinem Verwandten ist dann passiert, dass seine damalige Partnerin alle Beweise hat verschwinden lassen. Aber da mache ich mir keine Sorgen.

Sollte es tatsächlich so weit kommen, dass ein Gerichtsvollzieher in eurer gemeinsamen Wohnung auftaucht, um Wertgegenstände zu pfänden, dann wird er bei jedem Gegenstand immer davon ausgehen, dass dieser dem Schuldner gehört, es sei denn, das Gegenteil kann bewiesen werden.

Wir hatten vor einigen Wochen hier schon einmal eine ähnliche Frage, und ich hatte es auch zunächst nicht glauben können, dass das so abläuft.

Himmelsgeschenk 
Fragesteller
 22.11.2013, 12:25

Das heißt aber auch, das ich Zeit habe ihm/ihr den Beweis zu liefern. Eigentlich ist es mir egal, weil sie mir das Wichtigste nicht nehmen können ;-) Aber mein Kind hat ein teures Instrument, das braucht sie auf ihrer Schule. Ich würde flennen, wenn sie uns das wegnehmen, weil ich weiß was es meinem Kind bedeutet.

Paguangare  22.11.2013, 16:41
@Himmelsgeschenk

Es wird sich ja wohl klären lassen, dass das Musikinstrument nicht deinem Lebensgefährten gehört. Ggf. kann das Kind seine Übungsnoten vorzeigen und etwas vorspielen.

Nein - nur sein Eigentum!

Allerdings solltest du dir schon überlegen, wie lange du ihm dieses bequeme Leben noch finanzieren willst...!

Himmelsgeschenk 
Fragesteller
 22.11.2013, 12:11

Ich weiss, dass hört sich so naiv an. Aber er hatte viele Ideen und Pläne nur an der Umsetzung hats dann - nach einigen Versuchen- gefehlt. Er hat der richtigen Weg aus den Augen verloren.

kugel  22.11.2013, 13:01
@Himmelsgeschenk

Hallo?? wenn er jetzt - wenn der Gerichtsvollzieher schon aufschlägt - den richtigen Weg nicht "findet" wird er ihn - dank deiner wohltätigen Unterstützung auch nicht finden wollen... Warum auch?

Sei nicht so naiv!

Nein. Ihr seid nicht verheiratet, folglich solltet ihr normalerweise auch nicht wechselseitig gesamtschuldnerisch für die jeweiligen verbindlichkeiten des anderen haften.

Himmelsgeschenk 
Fragesteller
 22.11.2013, 12:19

Meine Freundin meinte, dass wenn man mehr als ein Jahr zusammen lebt beide haften. Also, wenn der Gerichtsvollzieher dastehen würde.

musso  23.11.2013, 00:02
@Himmelsgeschenk

nein, das stimmt nicht. Dein Eigentum bleibt sogar nach 10 Jahren Ehe noch dein Eigentum! Es gehört nicht zum Zugewinn.

nein, für seine Schulden bist du nicht verantwortlich. Aber wäre gut, wenn du beweisen kannst, dass die Sachen dir und nicht ihm gehören!

Himmelsgeschenk 
Fragesteller
 22.11.2013, 12:15

Das kann ich bei sehr vielen beweisen, da mein Ordungstrieb noch beweist, was ich mir in meiner ersten Wohnung alles zugelegt habe ;-)