muß mein lebenspartner für meine schulden aufkommen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Definitiv NEIN.

am besten du beantragst eine Ratenzahlung mit dem Gerichtvollzieher (10 Euro pro Monat), da lässt der sich drauf ein, wenn du sagst alle Sachen in der Wohnung, außer deine Kleider, Schuhe und Zahnbürste gehören deinem Freund.

Bei deiner klienen Rente brauchst du keine Angst vor Pfändung zu haben. Du musst wahrscheinlich eine Eidesstattliche Versicherung abgeben. Anders sieht es mit dem Inventar der Wohnung aus. Dein Lebenspartner muss nachweisen können das die Gegenstände wie PC, Fernseher, Stereoanlage, seine eigenen sind und nicht deine. Am besten mit Kaufbeleg. Ansonsten kann der Gerichtsvollzieher pfänden da er davon ausgeht das diese Sachen auch dir gehören könnten.

also wichitg ist ob die schulden in oder außerhalb der beziehung entstanden sind! In der beziehung kann dein Lebenspartner mit zu rechenschaft gezogen werden. Aber bevor der Gerichtsvollzieher 5 mal klingelt suche dir eine schuldenberatung und lasse dir helfen dann kommen die unangenehmen besuche auch nicht mehr vor!

Du musst nicht ,wenn Du nicht kannst-musst dann aber eine Eidesstattliche Versicherung abgeben. Bei 300 Euro würde ich mir das guuut überlegen. Du kannst soweit ich weiß Ratenzahlen anbieten um die EV abzuwenden. Wenn Du keine echten Wertgegenstände hast wird eine Pfändung nicht in Frage kommen. Dein Lebensgefährte muss nicht zahlen-aber halt DU.