Muss ich einen Brand dem Vermieter melden, wenn nichts beschädigt wurde?
Bei uns hat sich ein Topf in Brand gesetzt. Wir haben die Feuerwehr gerufen und den Brand löschen können noch bevor etwas Ernsthaftes passieren konnte. Da an der Wohnung allerdings keinerlei Schaden entstanden ist, abgesehn von Rußablagerungen an den Wänden, frage ich mich, ob ich den Brand überhaupt an den Vermieter weitergeben muss?
6 Antworten
Bei uns hat sich ein Topf in Brand gesetzt.
Nein, ihr habt einen Topf in Brand gesetzt.
ob ich den Brand überhaupt an den Vermieter weitergeben muss?
Ja: Rußablagerungen an den Wänden sind ein Schaden an der Mietsache, den ihr melden müsst.
Und durch Hitzeeinwirkung können elektrische Leitungsisolierungen, Lötstellen an Wasserrohren u. v. m. durchaus ebenfalls Schaden genommen haben.
Es wäre grob fahrlässig wie als Folgeschaden zu ersetzen, wenn man das unter den Teppich kehren wollte :-O
G imager761
Natürlich - und sei es nur Pro forma. Was glaubst du, wie dein Vermieter reagiert, wenn er von Dritten von diesem Feuerwehreinsatz erfährt? So ein Feuerwehreinsatz ist ja nicht ganz unauffällig. Der Vermieter wird vermuten, dass ihr was zu verbergen habt, wenn ihr das nicht meldet.
Ja, der muss gemeldet werden. Es ist ja ein Schaden entstanden
abgesehn von Rußablagerungen an den Wänden
Das ist ein Schaden.
Bei mir hat es auch mal in der Küche gebrannt. Wie sehr, kann ich nicht einschätzen, da es meiner Tochter passiert ist, aber die Wände und Decke waren schon gut rußgeschwärzt.
Da keine Kabel oder Steckdosen verschmort sind, die es über meinem Herd auch nicht gibt, hab ich keine Veranlassung für eine Meldung gesehen. Die Renovierungsarbeiten waren eh meine Sache.
Ja sicher, sag ihm unbedingt Bescheid!