Darf mein Vermieter eine Kamera vor meinem Garten installieren?

3 Antworten

Wenn der Garten nicht im Mietvertrag steht - also weder zur Mietsache gehört, noch die Nutzung vereinbart wurde, dann hast du in dem Garten nichts zu suchen. Ist aber ziemlich blöd, zumal der Vermieter den Garten ja pflegen muss und euch dann ins Fenster gucken kann.

Ich habe schon das ein oder andere aus dem Garten rausgeholt und erstmal ins Haus gestellt.

Was hast du denn aus dem Garten geholt? Dein Eigentum?

Mit der Kamera ist das so ´ne Sache. Wenn die Kamera ausschließlich den Garten überwacht (aus welchem Grund auch immer), dann darf er das. Wird damit aber zeitgleich (ob absichtlich oder nicht) auch "überwacht" wer bei dir ein und ausgeht, darf er das nicht.

Ich hatte eine ähnliche Situation, allerdings handelte es sich bei mir um eine Kamera im Treppenhaus. Die darf ich nicht anbringen, weil ich damit auch den Besuch der Mieter "überwache".

Bist du dir sicher, dass es sich um eine echte Kamera handelt und nicht um ein Fake?

Darf mein Vermieter eine Kamera vor meinem Garten installieren?

Darf er, denn Du schreibst ja auch, dass der Garten nicht mitvermietet ist.

Nun hat er mir verboten den Garten zu betreten. Ich habe schon das ein oder andere aus dem Garten rausgeholt und erstmal ins Haus gestellt. Dafür hat er aber die Polizei gerufen wegen hausfriedensbruch. 

Richtig, Du darfst den Garten nicht betreten und auch nichts wegnehmen.

Vor kurzem hat er sogar eine Kamera installiert um zu sehen ob ich in den Garten gehe. Die Kamera zeichnet aber auch auf wer bei mir ein und aus geht. Darf er die Kamera überhaupt installieren?

Installieren darf er eine Kamera die auf seinen Garten gerichtet ist, aber sie darf weder Deine Wohnung noch Deine Besucher filmen.

Fordere den  Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben unter genauer Fristsetzung auf, die Kamera zu entfernen oder  zumindest so einzustellen, dass sie weder Deine Wohnung noch Deine Besucher filmt.

Die müsste so gestellt sein, das man nicht dein Gesicht sieht. Was aber nahe zu unmöglich ist. Aber leider weiß ich nur die Geschäftsbedigungen. Wie ist öffentlich ist an häusern, keine ahnung.