muss ich den Architekten bezahlen obwohl wir keinen vertrag unterschrieben haben obwohl wir nur ein Angebot haben wollten und er einfach weiter gemacht hat?

3 Antworten

"obwohl wir keinen vertrag unterschrieben haben" ist unerheblich, da auch mündliche verträge wirksam sind. habt ihr also zugestimmt, eine bestimmte leistung für ein bestimmtes geld zu erhalten, dann müßt ihr das bezahlen, auch wenn es dazu nichts schriftliches gibt.

"einfach weiter gemacht"- da kommt es meiner meinung darauf an, wie ihr euch verhalten habt. man muss dem anderen schon sagen "das war so nicht vereinbart und ich will das nicht haben". wenn man dagegen alles mit "super" absegnet, hat man die arbeit angenommen und muss sie auch bezahlen.

Wenn Ihr nur ein Angebot für eine Leistung haben wolltet,dann hatte dieser keinen Auftrag irgendetwas zu zeichnen.Angebote sind kostenlos.Ich würde diesen Architekt schriftlich darauf hinweisen dass er keinen Auftrag hat und die Rechnung nicht bezahlt wird.Vor Gericht hat er schlechte Karten.Es sei denn dass er Zeugen hat,die zufällig um die Ecke standen.Aber diese sind unglaubwürdig.Aber Richter sind die größten Kindsköpfe!

Auch ein mündlicher Vertrag gilt, schwierig ist nur der Nachweis. Vor Gericht würde ich sagen: 50:50