Kann ich bei einem unterschriebenen Ausbildungsvertrag noch zurücktreten?
Ich habe bereits einen Ausbildungsvertrag unterschrieben, bekam anschließend aber ein deutlich besseres Angebot. Kann ich noch aus dem ersten Vertrag zurücktreten oder ist das nun fest?
5 Antworten
Natürlich kannst Du kündigen. Kein Betrieb möchte einen Azubi der eigentlich gar nicht will. Sie werden Dich ziehen lassen und froh sein, dass dieser Kelch an ihnen vorüber geht.
Du kannst ohne Bedenken den ersten Vertrag kündigen.
Sowas kommt in diesen Zeiten, wo viele Leute hunderte Bewerbungen raus schicken müssen, sehr oft vor.
Bitte teile es dem Vertragspartner schriftlich und zeitnah mit, das ist zumindest fair ;)
Das setzt aber selbst beim Ausbildungsvertrag voraus, dass eine Kündigungsmöglichkeit vertraglich nicht ausgeschlossen wurde - wobei ein Kündigungsausschluss vor Ausbildungsbeginn objektiv unsinnig wäre.
Ich kenne auch keinen Ausbildungsvertrag, der so eine Klausel enthält. Die IHK-Vordrucke haben so eine Klausel jedenfalls nicht...
was ja auch wenig Sinn macht, da bei Brechen eben dieser Klausel trotzdem keine Schadensersatzansprüche entstehen würden.
Ein Rücktrittsrecht gibt es nicht. Allerdings gibt es bei Azubis in der Probezeit keine Kündigungsfrist. Es gibt zwar die Möglichkeit, die Kündigung vor Antritt vertraglich auszuschließen, aber das wäre unsinnig und ich kenne auch keinen Ausbildungsvertrag, der so eine Klausel enthält.
Schreibe also den Ausbildungsbetrieb an und kündige den Vertrag. Allerdings solltest du zuerst den anderen Vertrag unterschrieben haben.
klar, du hast ja auch eine Probezeit.
Ich habe die erste Ausbildung auch abgesagt und etwas besseres genommen.
Soweit ich weis gibt es ja eine probezeit in der man ohne angabe von gründen kündigen kann, wie das aber ist vor ausbildungs anfang weis ich nicht.
Danke für die Antwort. Dass es eine Probezeit gibt war mir schon bewusst, mir geht es aber eher darum vor Ausbildungsbeginn auszusteigen.
Bei Azubis in der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist. Theoretisch könnte man die Kündigung vor Beginn ausschließen, was aber unsinnig wäre, da man ja dann am ersten Tag fristlos kündigen könnte...
Dankesehr. Ja, genau das ist bei mir der Fall gewesen. hatte bereits eine Ausbildung hinter mir und wusste schon wie der Arbeitsmarkt aussieht... Raubtiergehege sondergleichen... Dass diese Möglichkeit besteht freut mich sehr, da der Unterschied in den Leistungen und dem Gehalt deutlich besser sind.