Muss ich das Fenster für einen Makler so öffnen das er von außen Fotos machen kann?
Mein Mieter verkauft das Haus in dem ich wohne, kein Problem, ich bin froh.
Aber dies bringt nun mit sich, das ein Makler die Immobilie für den Verkauf begutachtet. Nun hatte ich schon eine längere Diskussion mit meinen Vermieter das die Makler zwar meine Wohnung angucken darf, aber keine Fotos machen und diese dann auch noch ins Internet stellen (das will ich einfach nicht)
Nun sagt er, das er dann Fotos von außen machen will und ich meine Schalosien offen lassen soll und die Vorhänge am Tag nicht vor die Fenster hängen darf (das mache ich bei der wärme gern um diese draußen zu halten), auch mit meinen Fliegenschutz hat er Probleme, doch ich bin halt hoch Allergisch gegen die meisten Insekten, der Makler soll dann von außen von meinen Räumlichkeiten Fotos machen dürfen, den weil außen ja öffentlicher Grund ist, würde das ja gehen.
Das kann doch nicht stimmen oder? Ich meine das ist immer noch meine Wohnung, da darf man doch nicht einfach vom Fenster aus, Fotos machen, oder?
3 Antworten
Nein. Der Standpunkt ist egal. Wichtig ist, was auf dem Bild zu sehen ist. Und wenn das deine Räumlichkeiten sind und du die nicht im Internet sehen willst, ist auch das Machen der Fotos von außen widerrechtlich.
Ich mein, stell dir mal vor, jemand würed ein Bild von dir beim Umziehen damit für legal erklären, er habe das Bild ja von draußen geschossen. Wäre ja auch irgendwie Mist, nicht?
Ohne deine Einwilligung darf der Makler weder von innen noch außen deine bewohnte Wohnung fotografieren.
Nein, innerhalb der Wohnung/Haus entscheidest Du, was passiert.
Nur zur Info, Besichtigungen müssen mit Dir abgestimmt werden. Du musst nicht alles akzeptieren.