Darf Makler Fotos von eingerichteter, noch bewohnter Wohnung machen und veröffentlichen?

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Wenn die Wohnung gekündigt ist, hat der Eigentümer oder eine von ihm beauftrage Person, das Recht die Wohnung zu besichtigen oder auch Besichtigungen mit Interessenten vorzunehmen. Allerdings muss da im zumutbaren rahmen erfolgen (irgendwo mnuss man ja dikutieren können ;-) Einen Schlüssel verlangen und unbeaufsichtigt in eine noch bewohnte Wohnung musst du ihn nicht lassen. Und wenn du es nciht wünscht, darf er auch keine Fotos von deiner Einrichtung machen, es sei, diese wird später mitvermietet, z.B. Einbauschrank.

fraeuleinf 
Fragesteller
 28.05.2010, 15:06

kann man das bzgl. des schlüssels auch irgendwo nachlesen? mietrecht? muss man auch spontane termine möglich machen?

Du musst überhaupt nichts. Weder Makler noch Vermieter haben das Recht deine Wohnung zu betreten bevor du nicht draussen bist.

Du musst auch keine sogenannten Termine eingehen. Alles geht nur mit deinem Einverständnis. Willst du das nicht, muss der Vermieter eben warten, bis du ausgezogen bist.

Fotos kann er machen, darf er aber nur mit deiner Einverständnis einstellen. Für Besichtigungen musst du dabei sein, kein Schlüssel für den Makler. Dann wird ein termin gemacht, mit dir. Hatte ich auch mal mit einer Wohnung. kamen dann alle paar Tage Leute die sich die Wohnung ansehn wollten. War lästig. aber nicht so schlimm.

Der Makler muss einen Besichtigungstermin vereinbaren. Er kann nicht einfach mit einem Schlüssel die noch bewohnte Wohnung betreten. Ausserdem darf er ohne Einwilligung des Noch-Mieters keine Fotos veröffentlichen.

Er darf ohne Deinem Einverständnis keine Fotos von Deinen Sachen machen. Das wäre eine Beeinträchtigung Deiner Privatsphäre.

Du musst ihn keinen Schlüssel aushändigen, er kann mit Dir die Termine vereinbaren, wo Du auch anwesend sein wirst.