Muss ich als Mieter das Unkraut am Grundstücksrand entfernen?

9 Antworten

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Dein zur Mietsache gehörende Garten ist auf den durch dich nutzbaren Teil begrenzt. Außerhalb der Einfriedung ist das Sache des Vermieters. Insofern ihr Hausmeister habt, wäre das dann von ihm mit zu erledigen.

Ich liebe Gartenarbeit, allein schon deswegen würde ich an deiner Stelle diese Stellen von Unkraut befreien. Ob du es musst weiß ich allerdings nicht.

gehört nicht zum grundstück. folglich gehört das jemandem anderen...

(abflammen geht flott)

nein das muss der Vermiter machen auser bei vereinbahrungen oder schau nochmal im Mietvertrag nach

ich glaube mal, das musst du machen. wir wurden mal vom Ordnungsamt angepflaumt, weil zu viel Unkraut zwischen den Steinen unseres Bürgersteigteiles war... oO