Muss ein privates Testament, welches die Erben im Haus finden, zum Amtsgericht gebracht werden?

7 Antworten

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, § 2259 Abs.1 BGB ist jeder Mensch verpflichtet, ein Testament, das er findet, unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abzugeben. Dabei ist jedes Schriftstück, das sich nach seinem Inhalt als Testament darstellt, abzuliefern. Die Ablieferungspflicht besteht völlig unabhängig davon, ob das Dokument gültig, widerrufen oder gegenstandslos ist. Diese Ablieferungspflicht tritt sofort nachdem er vom Ableben eines Erblassers Kenntnis erlangt in Kraft. Zu diesem Vorgang muss niemand besonders aufgefordert werden. Diese Ablieferungspflicht besteht Kraft Gesetz in Deutschland. Wenn das zuständige Nachlassgericht weit vom Wohnort entfernt ist, ist die Ablieferungspflicht unter diesen Umständen auch durch die Abgabe des Dokuments beim für Sie nächst gelegenen Amtsgericht erfüllt.

Das Unterlassen dieser Ablieferungspflicht kann zu einer Schadensersatzpflicht gegenüber den Erben oder den Vermächtnisnehmern führen. Einleuchtend ist, dass dies in der Praxis sehr schwer nachzuweisen sein wird.

Das ist ja super was hier ab geht. Aber es ist wie immer ganz einfach, ihr solltet das Nachlaßgericht informieren über das Testament. Wenn ihr das nicht tut bekommt ihr aber trotzdem einen Erbschein, weil das Gericht dann die Vermögenswerte Konto, Immobilien gemäß Gesetzregl. verteilt. (was glaubst du wieviel Testamente jedes jahr verschwinden) Ich gehe davon aus das es sich bei dem Testament um Vermächtnisse geht. Bilder, Bargeld, persönliche Sachen etc. Warum ich trotzdem dazu rate das Gericht zu informieren, es hilft Streit zu vermeiden. Fiktiv : Eines der Vermächtnisse ist sehr, sehr Wertvoll. Das Finanzamt bekommt Wind, es wird die Erbschaftssteuer für die Erbengemeinschaft festgelegt-- alle zahlen die Erschaftssteuer obwohl nur einer den Nutzen hatte. Wenn man sich einig ist kann man es aber auch zur Steuerumgehung nutzen. Erben ist schlimmer wie Kinder erziehen

Viadrus  26.06.2009, 17:58

Nicht "Ihr solltet.......", sondern "Ihr müsst........" !!!

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, siehe § 2259 BGB

Nein, es muss nicht zum Amtsgericht gebracht werden. Das ist überflüssig.

Sollte es Erbstreitigkeiten geben, so ist ein Anwalt der Ansprechpartner.

Haarzer  16.02.2009, 18:39

Naiv ist anders! Bei Erbstreitigkeiten ist klar der Anwalt der Ansprechpartner. Aber Steuerrechtlich ist es das Nachlaßgericht. Ich möchte gern erleben wie eine Erbschaftssteuererklärung dem Finanzamt vorgelegt wird auf dem eine Unterschrift fehlt, z.B. des Haupterben. Dann wird die Steuerschuld gesetzlich aufgeteilt. Denk mal drüber nach.

Viadrus  26.06.2009, 17:59

Das ist überhaupt nicht überflüssig, siehe § 2259 BGB.

Ja. Es muss hingebracht werden.

Wer es hinbringt: Personalausweis mitnehmen und gleich die Adressen der im Testament benannten Erben.

Und schreibt gleich schon mal (zunächst für Euch) ein exaktes Nachlassverzeichnis!

Was sonst noch alles zu tun sein könnte, steht hier: www.klicktipps.de/nach_todesfall.php

Es muss beim Amtsgericht - Nachlassgericht - abgegeben werden, weil dort die Testamentseröffnung verfügt wird und erst dann die Erben den Erbschein bekommen. Vorher haben sie keinerlei Möglichkeiten, z.B. auf Kontoguthaben zuzugreifen - die Bank wird immer den Erbschein verlangen.

GerdaG  16.12.2008, 22:14

Entschuldigung, aber das habe ich alles ganz anders hinter mir.

Rolfe  16.12.2008, 22:29
@GerdaG

Wo kein Kläger, da kein Richter. Im Extremfall kann die Unterschlagung eines Testaments ein Betrug gegenüber demjenigen sein, der vielleicht auch noch im Testament als Erbe bedacht wurde, der aber davon gar nichts weiss, weil es nie zur Testamentseröffnung kommt...

mexxima  16.12.2008, 22:40
@Rolfe

Na selbverständlich - es könnte auch die natürliche Erbfolge wesentlich beeinflussen!

Haarzer  16.02.2009, 18:28
@mexxima

Da es sich um Brüder handelt die sich einig sind kann man davon ausgehen das die Erbfolge eingehalten wurde. Wichtig ist steuerrechtlich Ordnung zu schaffen. Wenn ein Bruder bevorteilt wird aus Gründen die nachvollziehbar sind wird kein Bruder sich dem verweigern. Allerdings berechnet das Finanzamt die Steuern nachdem Gesetz wenn kein Testament vorliegt. Also daher das Testament vorlegen damit jeder die Steuern entrichtet die er entrichten muß.

Viadrus  26.06.2009, 18:00
@mexxima

Natürliche Erbfolge??? So etwas gibt es höchstens in der Biologie.