Muss die bürgin die Daten Schutz Erklärung vom Mietvertrag mit unterschreiben?
Guten tag und zwar ziehen mein Freund und ich bald zusammen und ich hab noch kein Einkommen und mein Freund hat keine gute Schufa und deshalb hat meine Großmutter sich bereit erklärt zu bürgen und ein Mietvertrag ist zu Stande gekommen und unterschrieben und wieder bei der gwg abgegeben worden und die gwg will die Daten Schutz Erklärung noch mal haben weil meine Großmutter erst gesagt hat sie ist einverstanden und jetzt hat sie in der zweiten Daten Schutz Erklärung geschrieben sie ist nicht damit einverstanden und jetzt sagt die gwg wen wir das nicht noch mal unterschreiben würden wir die Wohnung nicht bekommen
obwohl ein Mietvertrag zu Stande gekommen ist und die wohnungs Übergabe bald stadtfindet
und jetzt ist meine Frage darf die gwg sowas machen und einfach sagen wen wir das nicht unterschreiben bekommen wir die Wohnung nicht
und die zweite Frage ist mus die bürgin die Daten Schutz Erklärung mit unterschreiben
2 Antworten
Ein Bürg bürgt für Forderungen der Vermieterpartei in Höhe von 3 Monatsmieten.
Er ist nicht Vertragspartner im Mietvertrag. Daher können Bestimmungen des Mietvertrages nicht auf ihn zutreffen. Zudem wurde bereits eine Datenschutzerklärung durch die Bürgin gegenüber der GWG abgegeben. Daher ist eine erneute Abgabe nicht erforderlich!
Ein falsches Geburtsdatum im Kopf des Mietvertrages verlangt nicht einen neuen Mietvertrag sondern nur eine Änderung des MV. Jedes Gericht würde den ersten Mietvertrag anerkennen und für wirksam erklären. Vermutlich will hier ein Mitarbeiter der GWG seinen Fehler kaschieren und setzt euch samt Bürgin unter Druck. Eine mündliche Nichtigkeitserklärung des ersten Vertrages hat keine Relevanz.
Solltet ihr allerdings in Unkenntnis den zweiten Vertrag bereits unterschrieben haben, wird es kompliziert. Hat die GWG diesen 2.Vertrag bereits in Ihren Besitz von euch unterschrieben?
Hast du denn einen von der gwg unterschriebenen Mietvertrag in deiner Hand ?
Nochmal: Hast du jetzt im Moment ein von der gwg unterschriebenes Exemplar bei Dir ?
Nein nur einen alten weil die Sachbearbeiterin sich beim Geburtsdatum vertan hat und deshalb ein neuen zugeschickt hat und den neuen sollten wir unterschreiben und wieder zurück schicken
... obwohl ein Mietvertrag zu Stande gekommen ist und die wohnungs Übergabe bald stadtfindet
Ich befürchte nicht.
Diese gwg wird den ihrerseits unterschriebenen Mietvertrag erst dann übergeben, wenn alle Unterlagen vorliegen. Erst dann ist es perfekt.
... Großmutter erst gesagt hat sie ist einverstanden und jetzt hat sie in der zweiten Daten Schutz Erklärung geschrieben sie ist nicht damit einverstanden ...
Was ist jetzt so schlimm daran zu unterschreiben ?
und die zweite Frage ist mus die bürgin die Daten Schutz Erklärung mit unterschreiben
Normal nicht. Die müsst nur ihr unterzeichnen.
Ok ich weis nicht was meine Großmutter so schlim daran findet das zu unterschreiben die gwg verlangt es leider die haben zu mir am Telefon gesagt mein Freund und ich und meine Großmutter müsten alle die Daten Schutz Erklärung unterschreiben ansonsten würden wir die Wohnung nicht bekommen das haben die uns am Telefon gesagt
Den mussten wir unterschreiben und wieder unterschrieben zurück schicken