Muss der Vermieter nachweisen, dass bei allen Mietparteien die Miete erhöht wurde?

8 Antworten

Nein, dass muss er nicht. Er muss auch nicht allen die Miete erhöhen, sondern kann das bei einigen tun, bei anderen nicht.

Der Vermieter ist berechtigt, ein "Mieterhöhungsbegehren" an den Mieter zu richten. Er muß hierfür als Berechtigter dem Gesetz nach, also unter Ausweis der Eigentumsurkunde, dem Mieter gegenüber schriftlich antragen. Er hat dabei die Begrenzung nach Gestz (wie hier 20 Prozent aller drei Jahre maximal) einzuhalten. Aber er muß zudem für den Mieter nachvollziehbare Gründe auch zu diesem Erhöhungsbegehren mit vortragen. Tut er dies nicht oder ist dem Mieter überhaupt nicht plausibel gemacht, weshalb er hier nun für die gleichbleibende Sache plötzlich mehr bezahlen soll, so muß der Mieter diese Erhöhung nicht akzeptieren. Er kommt also praktisch zu keiner Einigung. Die ist aber Voraussetzung für einen Vertragsänderung. Und hier geht es nicht um irgendeinen beliebigen Vertrag, sondern immerhin um den sogar verfassungsrechtlich geschützten Bereich der Itimsphäre des Menschen. Der Mieter ist nämlich (das verinnerlichen viele nicht) der Besitzer der Wohnung, der Eigentümer nur der Eigentümer der Sache. Allein der Mieter hat hier Hausrecht. So kann selbst ein noch so toll beigefügter Mietspiegel oder Vergleichsmieten dreier Wohnungen ähnlicher Wohnungen aus der Nachbarschaft (wie üblicherweise beigefügt zum "Nachweis einer Berechtigung") nicht mehr allei bewirken, daß das Verlangen, das Begehren des Vermieters nach mehr Mietzins auch begründet erscheint. Hier kann u.U. ein Gerichtsgang (der in erster Instanz übrigens nicht einmal einen Anwalt für den Mieter erforderlich macht bis zum Streitwert von 5000 EUR) sich für de Mieterlohnen, wenn nämlich der Mieter auch dem Richter nachvollziehbar aufzeigen kann, daß die Qualiät des Wohnen eher nicht besser geworden ist in dieser Wohnung. Wenn es zum Beispiel (wie immer wieder vorkommend) anhaltend Reparatur- bzw. Instandhaltungsrückstau hier geben sollte oder andere Umfeldfaktoren sich nachteilig verändert haben. So wäre dann gff. ganz einfach dem Gericht vorzutragen und: eine Klage des Vermieters auf Anerkenntnis seines Mieterhöhungsbegehrens ginge ins Leere. Der Miete behält seine bisherige Miete... man rechne mal aus, ob sich dies auszahlen könnte auf die Jahre gesehen.

Beachte:

"Nachhaltig ersparte Ausgaben sind wie Netto-Einnahmen!"

Jeder Mietvertrag ist ein Einzelvertrag. Was die anderen Mieter zahlen geht dich eigentlich überhaupt nichts an. Nur bei den Nebenkosten müssen alle Mieter gleich gehalten werden.

Das er die Miete erhöhen kann ist mir klar, aber er muß die Mieterhöung doch an alle Parteien weitergeben und nicht bloss an eine, oder?

Begründung der Mieterhöhung

Der Vermieter muss sein Mieterhöhungsverlangen dem Mieter in Textform mitteilen und begründen (§558 a Abs.1 BGB). Textform bedeutet in Schriftform, aber ohne handschriftliche Unterschrift. Ein Mieterhöhungsverlangen kann also auch per Fax oder E-Mail zugestellt werden. Das Mieterhöhungsbegehren muss bei einer Mietermehrheit gegenüber allen Mitmietern durchgeführt werden.

(Quelle: Bundesministerium der Justiz – das neue Mietrecht 11/2005)

anitari  02.03.2012, 08:16

aber er muß die Mieterhöung doch an alle Parteien weitergeben

Nein, muß er nicht.

Mietermehrheit heißt nicht alle Mieter des Hauses, sondern alle Personen einer Partei Mieter.

Den Satz im Klartext:

Das Mieterhöhungsbegehren muss bei einer Mietermehrheit (mehrere Personen sind Hauptmieter) gegenüber allen Mitmietern (allen Personen die Hauptmieter sind) durchgeführt werden.

Z. B. Du und noch eine Person habt die Wohnung gemeinsam gemietet, dann muß der Vermieter die Mieterhöhung an Dich und die andere Person richten. Tut er das nur an Dich oder nur an die andere Person wäre die Mieterhöhung unwirksam.

Bei einer Kündigung wäre das auch so.

Padri  02.03.2012, 10:23

@hosilein: Du bist hier leider ganz falsch informiert! Mitmieter sind die in Deinem Haushalt, nicht andere Mieter!

Muss der Vermieter nachweisen, dass bei allen Mietparteien die Miete erhöht wurde?

Nein muß er nicht.