Mieterhöhung innerhalb ersten Jahres für Angehörige wegen Änderung Mietspiegel?

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Ich gehe mal davon aus, dass ihr nicht nur an Angehöroge vermietet sondern auch die Steuervorteile nutzt, die eine fremdvermietete Wohnung / Haus mit sich bringen kann.

Wenn das so ist, dann muss die Mieteinnahme schon auch angemessen an die Steuervorteile sein.

Denn ist die Mieteinnahme sehr gering wird damit der Steuervorteil künstlich aufgeblasen. Das ist im Sinne des Steuerrechtes nicht ok.

Aber: Das ist ja noch eins der freundlichen Finanzämter!

Warum? Es steht auch im Steuerrecht, dass die Abschreibung für Abnutzung und Abschreibung der Zinskosten für fremdvermietete Wohnungen / Häuser entfällt, wenn die Mieteinnahmen derart gering sind, dass keine Wirtschaftlichkeit mehr errechenbar ist.

Dann spricht man nicht mehr von einer volkswirtschaftlichen Tätigkeit (=Vermietung in dem Fall) sondern von Liebhaberei. Dafür aber gibt es keine Steuervorteile und dann müssen alle Steuervorteile wieder zurück gezahlt werden.

Euer Finanzamt gibt euch also einen Wink zur Vorsicht und führt das wirkliche Szenario noch nicht aus. Es sagt durch die Blume: Huhuuu, ihr müsst da was reparieren in eurem Plan, um euch selbst zu schützen.

Beraten darf euch das Finanzamt nicht und somit lehnen die sich da schon aus dem Fenster.

Denn die Anordnung zur steuerlichen Aberkennung kommt nicht von eurem Finanzamt sondern von weiter oben, der Oberfinanzdirektion.

Also: Jetzt reparieren. Denn ist die Anweisung von der OFD erst da, dann kann euer Finanzamt nichts mehr flüstern sondern muss auf Anordnung durchsetzen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung