Muss der Vermieter nach 24 Jahren sanieren?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Die Verwalterin kam und hat sich die Wohnung angesehen. Sie will jetzt das man frisch streicht und die Tapete im Wohnzimmer (Raufaser, frisch weiß gestrichen) runter macht.

Mündllich kann sie gar nicht verlangen und wenn es als Klausel in Ihrem Mietvertrag steht, dann ist die Klausel unwirksam

Eine vorformulierte Klausel*, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.

Leitsatzentscheidung BGH, Urteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 109/05

BGB §§ 538, 307 Bb

Die in einem formularmäßigen Mietvertrag* enthaltene Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.

Nun hat mich meine Freundin gefragt ob es nicht reicht, die Wohnung Besenrein zu hinterlassen.

Was steht denn im Mietvertrag? Bitte genauen Wortlaut der Klauseln hier rein setzen.

Schauen Sie mal in folgenden Link:

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/renovierung-modernisierung/urteile/schoenheitsreparaturklausel.jsp

MfG

Johnny

Das kommt drauf an, was im Mietvertrag steht. Steht da "besenrein" drin (ich hatte mal so einen), muss sie nichts machen.

Wegen dem Streichen würde ich nochmal mit der Verwalterin reden - das empfinde ich auch als sinnlos.

Feste Fristen für die Schönheitsreparaturen (das sind keine Renovierungen!) sind seit einiger Zeit entfallen. Diese müssen erfolgen, bei "Bedarf". Natürlich darf man nach 30 Jahren erwarten, dass dann schon "Bedarf" besteht, einmal zu streichen. Wenn aber bereits 2013 gestrichen wurde, kann die Wohnung nun nicht derart abgewohnt sein, dass man wieder streichen müßte - es sei denn deine Freundin wäre Kettenraucherin. Hier sehe ich also die Erfordernis zum erneuten Streichen nicht.

Was die Verw. will ist schnuppe. Entscheidend ist, was im MV steht. Das Meiste dürfte wohl inzwischen durch die Rechtsprechung des BGH unwirksam sein sodass es auf eine besenreine Rückgabe hinauslaufen wird. Sei so lieb und schreib mal hier auf, was denn im MV dazu steht. Dann kannst du dir hier GUTEN RAT bekommen und darfst dir dann verm. keine Sorgen machen.

Deine Freundin hat doch sicher einen Mietvertrag. Was steht denn diesbezüglich dort drin? Es gibt hier unterschiedliche Möglichkeiten. Renovieren bei Einzug und dann bei Auszug besenrein z.B. Aber ohne deinen Vertrag zu kennen, kann man hier keine vernünftige Aussage treffen.