Muss der Vermieter das Bad mal erneuern?

5 Antworten

Müssen tut der Vermieter schon mal zu bestehen Bedingungen (Miethöhe) schon mal gar nichts, sofern keine abnutzungsunabhängigen Schäden vorliegen. Diese würden auch überwiegend unter die vom Mieter durchzuführende Schönheitsreparaturen fallen.

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Aber: Nach ca. 10-15 Jahren kann man vom Vermieter verlangen, dass das Bad erneuert oder gar modernisiert wird. Dann muss man allerdings damit recnen, das der Vermieter die so entstandenen Kosten auf die Miete draufschlägt oder gar eine Kostenbeteiligung verlangt.

critter  06.08.2007, 18:52

Das würde ja heißen, alte, abgenutzte gusseiserne Wannen dürfen immer und ewig bleiben, die Miete wird weiterhin alle drei Jahre erhöht trotz verwohntem Inventar? Das ist einfach ungerecht. Ich kenne eine Wohnungsbaugesellschaft, die jedem neuen Mieter eine neue Kloschüssel spendiert, ohne Aufpreis.

Indy72  06.08.2007, 19:08
@critter

Es gibt einen großen unterschied zwischen einem Privathauseigentümer und einer Wohnungsbaugenossenschaft. Man muss damit rechnen, dass jede Modernisierung auf die Miete aufgeschlagen wird. Es gibt viele fälle, wo sich die Mieter vor einer "Luxussanierung" wehren, weil ihnen sonst die Miete zu teuer würde. Im gegensatz zu vielen institutionellen Vermietern, egal ob privatrechtlich oder genossenschaftlich, erhöhen viele privaten Hausbesitzer die Miete nicht regelmäßig. Andererseits sind Gründerzeitwohnungen mit der original Jugendstileinrichtung sehr begehrt. Es gibt höchstrichterliche urteile zum Thema, was wann erneuert werden muss. Die Kosten muss letztendlich der Mieter tragen. Meine Oma hatte bald 30 Jahre in einer Wohnung gewohntund der vermieter hatte währenddesen lediglich alle die Fenster ausgewächselt und das Korridor neu streichen lassen. Später wude das haus isoliert und gründlich renoviert, eonschl. der Badmöbel, doch die Miete hat sich seitdem vervierfacht!

critter  06.08.2007, 19:20
@Indy72

Bei uns wurde noch nie was gemacht (Haus steht 41 Jahre), aber die Kalt-Miete hat sich in 17 Jahren trotzdem um 108 % erhöht.

Indy72  06.08.2007, 20:11
@critter

Wie gesagt, bei Wohnungsbaugenossenschaften wird oft in regeläßigem Turnus erneuert und renoviert, allerdings nicht umsonst. Über 100 % in 17 Jahren ist schon happig!

critter  06.08.2007, 18:57

Die Miete ist doch wohl auch dazu gedacht, das Bestehende im Wert zu erhalten und nicht langsam aber sicher verkommen zu lassen. Selbst bei bester Pflege gelingt es einem nicht, nach 30/35 Jahren alles noch wie neu zu haben.

xyungeloest  06.08.2007, 20:20
@critter

@indy: deine darstellung kann nicht ganz richtig sein.

es gibt einen unterschied zu instandhaltung-die kosten hat der vermieter zutragen.

und dann noch modernisierungsarbeiten, die kosten kann der vermieter anteilig zu 11% auf den mieter umlegen.

kiramarie  06.08.2007, 20:46
@xyungeloest

So sehe ich das auch. Mein Onkel u. meine Tante haben über 50 Jahre in der gleichen Wohnung gelebt. Selbstverständlich ist da auch mal das Bad saniert worden. Und in unserer früheren Wohnung wurde auch vom Vermieter z.B. die Badewanne ausgetauscht, wenn sie abgenutzt war. Klar,ist das für Vermieter einfacher, zu warten bis ein Mieter auszieht. Dann nämlich kann er problemlos bei Neuvermietung die Miete erhöhen.

borriquito  19.12.2015, 16:30

Ähem, ein abgenutztes Bad zu erneuern ist nicht "modernisieren"... Die Mietzahlung wird für ein funktionsfähiges Bad geleistet - wenn das Bad an Funktionalität eingebüßt hat, muss sie wieder hergestellt werden.

Gibt es denn Bedarf? Mein Vermieter hat problemlos eine Wand erneuert als sie aufgrund von Wasserspritzern über Jahre "hin" war und auch die Fenster ausgetauscht, weil sie undicht wurden. 

Was hier für Antworten gegeben wurden ist schon fast lächerlich oder jedoch sie wurden von Vermietern gegeben. Bad erneuerung ist Reparatur und somit Vermietersache ansonsten kann der Mieter eine Mietminderung vornehmen.

torfmauke  20.12.2015, 14:48

Aber nicht aufgrund des Alters, bestenfalls aufgrund von Mängeln!

ich sehe das etwas anders als indy.

instandhaltungsarbeiten, die nach 30 jahren in dem bad deiner eltern angefallen sind, muss der mieter wohl übernehmen und auch die kosten tragen.

dafür kassiert er ja auch seine miete.

kaputte kacheln, verrostete badewanne, abgenutztes wasch-und klobecken ect. sind ganz normaler verschleiß und zählen zur instandhaltung.

außerdem besteht für einen hausbesitzer auch eine gewisse werterhaltungspflicht.

anders sieht das bei modernisierungsarbeiten aus, z.bsp. wärmeisolierung der fassaden, die kann der vermieter zu 11% auf den mieter umlegen.

kiramarie  06.08.2007, 20:47

Genauso sehe ich das auch.

bommel65  07.08.2007, 08:33
@kiramarie

Ich schließe mich an... nur das Durchsetzen beim Vermieter ist dann wiederum so eine Sache - manche stellen auf stur, andere reagieren sofort.

spreche mit dem Vermieter,ob er dieses bad erneuern möchte oder kann,ist alles eine geldfrage.Man kan sich nach so langer zeit auf halbe ,halbe an den erneurungskosten beteiligen.