Mündlichen Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen?
Hi,
kann man ein Arbeitsvertrag der mündlich geschlossen wurde kündigen oder erst gar nicht antreten?
Ist ja noch nichts schriftliches vereinbart worden, sprich Schadenersatz können die nicht verlangen oder?
Was passiert wenn ich einfach nicht hin gehe zum ersten Arbeitstag?
Oder eine E-Mail schreiben, Arbeitsvertrag zurückziehen, geht das?
5 Antworten
Auch mündliche Verträge sind wirksam. Nur müsste der im Streitfall erst mal bewiesen werden.
Ist dies möglich kannst du einseitig nicht mehr vom Vertrag raus. Also zurückziehen etc geht nicht. Du musst schriftlich kündigen mit 2 Wochen Frist oder schriftlich mit AG einen Aufhebungsvertrag schließen.
Mit bloßen Nichtantritt kannst du dich schadensersatzpflichtig machen, wenn der AG dadurch nachweislich einen Schaden hat.
Das ist die Theorie. Je nach Stelle ist der AG sowas gewöhnt und unternimmt da auch nichts, weil der Ärger es nicht wert ist. Bei höheren Stellen oder wenn du theoretisch gleich voll mitarbeiten könntest kommt ein Schadensersatz schon mal vor.
Man weiß aber das Verträge eingehalten werden müssen und dann kommst trotzdem nicht. Das reicht.
Das reicht.
Das soll für Schadenersatz reichen? Wohl kaum!
Einen Schaden, der durch den Nichtantritt des (mündlich geschlossenen) Arbeitsverhältnisses entstanden ist, müsste der Arbeitgeber erst einmal belegen und in seiner Höhe genau beziffern!
Man muss halt fähig sein beide Antworten zu lesen und diese inhaltlich auch verbinden können.
Wenn Du damit sagen wolltest, dass es keines besonderen Hinweises auf eine mögliche Schadenersatzpflicht geben muss, um sich schadenersatzpflichtig zu machen, dann ist das selbstverständlich richtig.
Ich hatte die entsprechende Bemerkung im Kommentar des Fragestellers auch mit dem Kommentar erwidert, dass es eines solchen Hinweises eben nicht bedarf - nur ist der Kommentar "untergegangen".
Im Übrigen kannst Du davon ausgehen, dass sich durchaus fähig und in der Lage bin, "beide Antworten zu lesen und diese inhaltlich auch verbinden" zu können
Dann tu es auch, bevor du meine Antworten als falsch darstellst.
Es gibt keinen Grund, sich so aufzuregen!
Außerdem habe ich Deine Antwort nicht als falsch bezeichnet, sondern bin auf Deinen Kommentar eingegangen, den ich offensichtlich nicht ganz richtig gedeutet habe.
Hat sich alles geklärt, danke
auch mündlich können rechtsverbindliche Verträge abgeschlossen werden, warum spricht man den AG nicht darauf an, mündlich gibt es Aufhebungsverträge
wenn er auf einer Kündigung SCHRIFTLICH besteht - dann innerhalb 14 Tage wenn Probezeit vereinbart wurde
"Mündlich gibt es Aufhebungsverträge?"
Keine Ahnung was das genau heißen soll, aber auch Aufhebungsverträge bedürfen der Schriftform.
Es gibt keine mündliche Aufhebungsverträge,
Habe ich das nicht gesagt?
Du brauchst einfach nicht hingehen, damit erlischt der Mündlich geschlossene Vertrag schon wieder! Natürlich wäre es netter wenn du einfach anrufst und sagst das es doch nicht passt!
Falscher Rat !!!
Auch einen mündlichen Vertrag muss man einhalten.
Ruf an verlange einen schriftlichen Vertrag vorab (füs Amt, die Versicherung, für den Osterhasen, den Vermieter, egal aus welche Grund), wenn du den bekommst lehnst du den ab. Nach dem Motto "es gab keinen Vertrag, nur Vorgespräche". Schickt der einen bestätigt er damit ja das es keine mündlichn gab.
Der AG müsste den Vertrag sowieso beweisen. Das Spielchen da ist absolut unnötig und bringt ihm gar nichts.
Klar wenn keiner was beweisen kann. Kann man bescheissen. War die Tür des Büros offen hats die Sekretärin gehört, die macht Zeuge.
Sobald der Chef aber einen Vertrag verschickt, gab es keine mündlichen.
Was kostet der Trick - nix, was schadet der Trick - nix .
Was kann es kosten wenn es einen "Zeugen" gab: Schadenersatz
Wähle selbst
Und du denkst dein "Trick" ändert daran was 😂 Dann sagt der AG er wollte nur seine Pflicht aus dem NachwG erfüllen und das wars dann
JAJA
Was ist denn los? Keine Argumente mehr? Ist dein Fachwissen schon am Ende?
Sobald der Chef aber einen Vertrag verschickt, gab es keine mündlichen.
Das ist selbstverständlich kein Beweis dafür, dass es nicht auch schon einen mündlichen Vertrag gegeben hat!
Der Hinweis von BSimon91 auf das Nachweisgesetz NachwG ist völlig richtig!
Was kann es kosten wenn es einen "Zeugen" gab: Schadenersatz
Einen Schaden, der durch den Nichtantritt des (mündlich geschlossenen) Arbeitsverhältnisses entstanden ist, müsste der Arbeitgeber erst einmal belegen und in seiner Höhe genau beziffern - was ihm kaum gelingen dürfte.
Auch bei mündlichen Verträgen gibt es Verpflichtungen die einzuhalten sind. Welche das sind wurde mündlich geklärt.
Aber ich wurde mündlich nicht drauf hin gewiesen, das ich Schadensersatz zahlen müsste