Mündlichen Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch mündliche Verträge sind wirksam. Nur müsste der im Streitfall erst mal bewiesen werden.

Ist dies möglich kannst du einseitig nicht mehr vom Vertrag raus. Also zurückziehen etc geht nicht. Du musst schriftlich kündigen mit 2 Wochen Frist oder schriftlich mit AG einen Aufhebungsvertrag schließen.

Mit bloßen Nichtantritt kannst du dich schadensersatzpflichtig machen, wenn der AG dadurch nachweislich einen Schaden hat.

Das ist die Theorie. Je nach Stelle ist der AG sowas gewöhnt und unternimmt da auch nichts, weil der Ärger es nicht wert ist. Bei höheren Stellen oder wenn du theoretisch gleich voll mitarbeiten könntest kommt ein Schadensersatz schon mal vor.

Martin0401 
Fragesteller
 14.04.2019, 10:41

Aber ich wurde mündlich nicht drauf hin gewiesen, das ich Schadensersatz zahlen müsste

BSimon91  14.04.2019, 10:48
@Martin0401

Man weiß aber das Verträge eingehalten werden müssen und dann kommst trotzdem nicht. Das reicht.

Familiengerd  14.04.2019, 14:01
@BSimon91
Das reicht.

Das soll für Schadenersatz reichen? Wohl kaum!

Einen Schaden, der durch den Nichtantritt des (mündlich geschlossenen) Arbeitsverhältnisses entstanden ist, müsste der Arbeitgeber erst einmal belegen und in seiner Höhe genau beziffern!

BSimon91  14.04.2019, 15:00
@Familiengerd

Man muss halt fähig sein beide Antworten zu lesen und diese inhaltlich auch verbinden können.

Familiengerd  14.04.2019, 17:10
@BSimon91

Wenn Du damit sagen wolltest, dass es keines besonderen Hinweises auf eine mögliche Schadenersatzpflicht geben muss, um sich schadenersatzpflichtig zu machen, dann ist das selbstverständlich richtig.

Ich hatte die entsprechende Bemerkung im Kommentar des Fragestellers auch mit dem Kommentar erwidert, dass es eines solchen Hinweises eben nicht bedarf - nur ist der Kommentar "untergegangen".

Im Übrigen kannst Du davon ausgehen, dass sich durchaus fähig und in der Lage bin, "beide Antworten zu lesen und diese inhaltlich auch verbinden" zu können

BSimon91  14.04.2019, 17:23
@Familiengerd

Dann tu es auch, bevor du meine Antworten als falsch darstellst.

Familiengerd  14.04.2019, 17:43
@BSimon91

Es gibt keinen Grund, sich so aufzuregen!

Außerdem habe ich Deine Antwort nicht als falsch bezeichnet, sondern bin auf Deinen Kommentar eingegangen, den ich offensichtlich nicht ganz richtig gedeutet habe.

Martin0401 
Fragesteller
 15.04.2019, 13:52

Hat sich alles geklärt, danke

auch mündlich können rechtsverbindliche Verträge abgeschlossen werden, warum spricht man den AG nicht darauf an, mündlich gibt es Aufhebungsverträge

wenn er auf einer Kündigung SCHRIFTLICH besteht - dann innerhalb 14 Tage wenn Probezeit vereinbart wurde

BSimon91  14.04.2019, 09:58

"Mündlich gibt es Aufhebungsverträge?"

Keine Ahnung was das genau heißen soll, aber auch Aufhebungsverträge bedürfen der Schriftform.

topbaugutachter  14.04.2019, 10:58
@BSimon91

Es gibt keine mündliche Aufhebungsverträge,

Du brauchst einfach nicht hingehen, damit erlischt der Mündlich geschlossene Vertrag schon wieder! Natürlich wäre es netter wenn du einfach anrufst und sagst das es doch nicht passt!

topbaugutachter  14.04.2019, 09:45

Falscher Rat !!!

Auch einen mündlichen Vertrag muss man einhalten.

Ruf an verlange einen schriftlichen Vertrag vorab (füs Amt, die Versicherung, für den Osterhasen, den Vermieter, egal aus welche Grund), wenn du den bekommst lehnst du den ab. Nach dem Motto "es gab keinen Vertrag, nur Vorgespräche". Schickt der einen bestätigt er damit ja das es keine mündlichn gab.

BSimon91  14.04.2019, 10:09

Der AG müsste den Vertrag sowieso beweisen. Das Spielchen da ist absolut unnötig und bringt ihm gar nichts.

topbaugutachter  14.04.2019, 10:55
@BSimon91

Klar wenn keiner was beweisen kann. Kann man bescheissen. War die Tür des Büros offen hats die Sekretärin gehört, die macht Zeuge.

Sobald der Chef aber einen Vertrag verschickt, gab es keine mündlichen.
Was kostet der Trick - nix, was schadet der Trick - nix .

Was kann es kosten wenn es einen "Zeugen" gab: Schadenersatz

Wähle selbst

BSimon91  14.04.2019, 10:57
@topbaugutachter

Und du denkst dein "Trick" ändert daran was 😂 Dann sagt der AG er wollte nur seine Pflicht aus dem NachwG erfüllen und das wars dann

BSimon91  14.04.2019, 11:12
@topbaugutachter

Was ist denn los? Keine Argumente mehr? Ist dein Fachwissen schon am Ende?

Familiengerd  14.04.2019, 14:04
@topbaugutachter
Sobald der Chef aber einen Vertrag verschickt, gab es keine mündlichen.

Das ist selbstverständlich kein Beweis dafür, dass es nicht auch schon einen mündlichen Vertrag gegeben hat!

Der Hinweis von BSimon91 auf das Nachweisgesetz NachwG ist völlig richtig!

Was kann es kosten wenn es einen "Zeugen" gab: Schadenersatz

Einen Schaden, der durch den Nichtantritt des (mündlich geschlossenen) Arbeitsverhältnisses entstanden ist, müsste der Arbeitgeber erst einmal belegen und in seiner Höhe genau beziffern - was ihm kaum gelingen dürfte.

Auch bei mündlichen Verträgen gibt es Verpflichtungen die einzuhalten sind. Welche das sind wurde mündlich geklärt.