Arbeitsrecht/kündigung durch Vorarbeiter?

3 Antworten

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Wenn der Vorarbeiter von der entscheidungsbefugten Person entweder die Berechtigung oder aber den Auftrag dazu erhalten hat, dann ja.



Kündigungsvorgänge können durchaus delegiert werden, das ist völlig legitim.

Die Kündigung selbst muss dir jedoch auch nach erfolgter mündlicher Kündigung schriftlich zugehen.

donitrump57  05.09.2017, 18:26

Kündigungsvorgänge können durchaus delegiert werden, das ist völlig legitim.

sogar an externe Firmen

Familiengerd  05.09.2017, 23:24

Die mündliche Kündigung ist völlig irrelevant und kann allenfalls gewertet werden als Ankündigung, dass eine Kündigung erfolgen wird, denn die selbst kann nur schriftlich ausgesprochen werden.

Zur Aussprache der Kündigung ist nur berechtigt, wer aufgrund seiner Position/Funktion im Betrieb oder aufgrund einer Verantwortungszuweisung durch den Arbeitgeber dazu ermächtigt ist.

Ja , wenn der Chef ihn dazu befugt hat ... hast eben Pech gehabt ... oder so

Prosber 
Fragesteller
 05.09.2017, 18:25

geht nicht um mich, aber trotzdem danke ;-)

donitrump57  05.09.2017, 18:26
@Prosber

... das sogenannte Opfer hat ...

Prosber 
Fragesteller
 05.09.2017, 18:32

hmm ja

eigentlich ist das schon chefsache und mündlich geht denke ich auch nicht

ScharldeGohl  05.09.2017, 18:23

Kündigungsvorgänge können durchaus delegiert werden.