Motorrad überholt Kolone und verursacht Unfall, wer hat Schuld?

5 Antworten

  1. Dein Freund musste nicht Vorrang, sondern Vorfahrt geben.
  2. Das wird sicherlich (vermute ich) auf Teilschuld hinaus laufen. Wie die genaue Aufteilung ist, wird, glaube ich, ein Richter entscheiden (evtl. auch Sachverständiger, keine Ahnung).

Warum der Überholende eine Teilschuld bekommt (§5 Abs. 2 Satz 1):

Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.

Warum dein Freund eine Teilschuld bekommt:

naja, er hat halt die Vorfahrt genommen.

Asooooooo 
Fragesteller
 04.05.2020, 23:02

Ja hab halt auch vergessen, dass ihm die Vorfahrt ein Kastenwagen gegeben hat und somit ein durchschauen des Verkehrs bis ganz nach hintern nicht möglich war. Aber ich mein würde der Linkskommende sich an das Tempolimit halten, würde er dennoch abbremsen können.

LimoZitrone4K  04.05.2020, 23:05
@Asooooooo

Woher weißt du, dass er zu schnell war?

Antitroll1234  04.05.2020, 23:02
Warum der Überholende eine Teilschuld bekommt (§5 Abs. 2 Satz 1):
Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.

Und was hat Gegenverkehr nun mit der hier gestellten Frage zu tun wo jemand aus einer untergeordneten Straße einfährt ?

LimoZitrone4K  04.05.2020, 23:04
@Antitroll1234

Oh ja, falscher Absatz.

Ich meinte den hier (Abs. 3)

(3) Das Überholen ist unzulässig:
1.
bei unklarer Verkehrslage oder
2.
wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.
Antitroll1234  04.05.2020, 23:09
@LimoZitrone4K

Dann frag ich mal provozierend 😁

  1. War die Verkehrslage für den Überholenden unklar ? Wird die Verkehrslage unklar weil jemand aus der Nebenstraße die Vorfahrt des Überholenden missachtet ?
  2. Stand dort Zeichen 276/277 (Überholverbot) ?
LimoZitrone4K  04.05.2020, 23:21
@Antitroll1234

Wenn der Vordermann unerwartet bremst, kann man das evtl. als unklare Verkehrslage sehen.

Ich selbst denke das zwar nicht, bin aber auch nicht klug genug in dem Rechtsgebiet, um das auszuschließen.

Das klärt die Polizei

Dennoch darf dein Freund auf die Hauptstraße nur dann einbiegen, wenn frei ist. Auch bei überhole den Motorradfahren

der sich in den Verkehr einfädelt hat auf jeden Fall die Hauptschuld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo, die Vorfahrt hat man auf der ganzen Breite. Die überhöhte Geschwindigkeit müsste man dem Vorfahrtsberechtigten beweisen - eine Schätzung ist kein Beweis.

Evtl. kriegt der linksfahrende auf der Vorfahrtsstraße eine relativ geringe Teilschuld, weil er an einer Kreuzung überholt hat.

Dein Freund trägt die Haupthaftung, er muss schon aufpassen.