möglicher bewährungswiederruf

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Ich gehe mal davon aus, daß Dein angegebenes Geburtsdatum stimmt und es deshalb um Erwachsenenstrafrecht geht. Zunächst einmal kann eine Straftat nur dann zu einem Bewährungswiderruf führen, wenn sie auch innerhalb der Bewährungszeit begangen wurde. Liegen die Taten - wie hier - vor dem letzten Urteil, ist eine Auswirkung auf die laufende Bewährung ausgeschlossen. Darum mußt Du Dir definitiv keine Sorgen machen. Bei der Verhandlung morgen ist natürlich die Frage, was dabei herauskommen wird. Wenn es da um Freiheitsstrafe geht, dann stellt sich ja wieder die Frage, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann - Du dann also am Ende 2 Bewährungen laufen hast. Und dabei kann es auch eine Rolle spielen, wie die bisherige Bewährungszeit gelaufen ist. Und es kommt natürlich auf Deine derzeitige Lebenssituation an. Aber selbst wenn Du eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung bekommen solltest, hat das zunächst keinen Einfluß auf die laufende Bewährung.

Es wird im Nachhinein allerdings ggf. eine Gesamtstrafe aus beiden Urteilen zu bilden sein. Und da stellt sich dann die Frage der Bewährung aufs neue - theoretisch ist es dann auch möglich, daß die Gesamtstrafe dann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird.

Das nur allgemein, genaueres kann man nur bei Kenntnis von Details sagen.

Das ist von so vielen Faktoren abhängig, dass Dir darauf keiner mit Bestimmtheit antworten kann. Du wirst es wohl auf Dich zukommen lassen müssen.

Zumindest eine sofortige Inhaftierung würde ich jetzt einmal verneinen.

Grundsätzlich sind die Bewährungsauflagen für den Zeitraum, in dem die Bewährung stattfindet - d.h. also zurückliegende Straftaten sind unabhängig vom Verhandlungsdatum nicht berücksichtigt. Nur wenn eine Straftat im Bewährungszeitraum stattfindet, ist es ein Verstoß gegen die Bewährungsauflagen.

Je nach schwere der Straftat steht natürlich aus, ob du deswegen einen sofortigen Strafantritt erwarten musst, oder nicht.

Es kommt grauf an, ob es einschlägige Straftaten sind (also ähnliche). Sofort ins Gefängnis musst Du aber nicht, wenn es nicht um Mord etc. handelt!

Das solltest Du wirklich mit Deinem Anwalt und/oder Bewährungshelfer besprechen! Hier wirst Du keine verbindliche Auskunft bekommen! Viel Glück!