Doppelte Bewährungsstrafe?
In einem Ermittlungsverfahren erwarte ich, daß das Verfahren bald eingestellt wird, aber im schlimmsten Fall käme es zu einer bewährungsstrafe von 1 Jahr.
Wenn z.B. Ende 2014 ich zur Bewährungsstrafe verurteilt werden würde und Ende 2015 kommt es zu einer Verurteilung wegen Nichtabgabe einer Steuererkärung (108.000 Euro Steuerschulden)... wird diese dann trotzdem zur Bewährung ausgehängt? Normalerweise wäre es eine Summe, bei der eine Bewährungsstrafe von 1 Jahr rauskommt, wenn man nicht vorbestraft ist.
4 Antworten
Ja, grundsätzlich ist es möglich, mehrere Bewährungsstrafen nebeneinander zu haben. Die Entscheidung, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, trifft das Gericht aber immer erst in der Verhandlung, wenn es sich dazu entschieden hat, eine Freiheitsstrafe zu verhängen.
Ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, hängt im wesentlichen davon ab, ob eine positive Prognose gestellt werden kann - das der Verurteilte sich allein schon die Verurteilung zu Freiheitsstrafe zur Warnung dienen läßt.
die würden dann beide zusammengerechnet und Du müßtest sogar hinter Gitter
Eine Bewährungsstrafe ist dafür da, noch mal eine Chance zu geben. Wenn derjenige sich dann aber auch nur die kleinste Sache zu Schulden kommen lässt, wird die Bewährung widerrufen und du musst sie absitzen. Und genauso wird auch erst gar keine neue Bewährungsstrafe verhängt, wenn schon eine offen ist.
Wenn die Bewährung Ende 2015 vorbei wäre und der Anwalt könnte sich solange mit den Behörden streiten, bis eine Anklage erst 2016/2017 stattfindet, wäre keine Bewährungsstrafe mehr offen.
Du kannst ruhig zugeben, was du angestellt hast :D Was ist daran so schlimm?