Mittagsruhe flexen erlaubt?

7 Antworten

Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat mit dem „Dritten Landesgesetz zur Änderung des Landesimmissionsschutzgesetzes“ vom 09.03.2011 (GVBl. vom 22.03.2011, Nr. 4/2011, Seite 75) das Verbot des Rasenmähens in der Mittagszeit eingeführt.

    Der Betrieb lärmender Geräte und Maschinen ist in Gebieten, die dem Wohnen dienen, sowie in den Sondergebieten nach der BaunutzungVO in der Zeit

    – von 13 bis 15 Uhr und

    – von 20 bis 7 Uhr sowie

    – an Sonn- und Feiertagen ganztätig nicht zulässig.

wirst du merken,wenn du es machst und evt. die Polizei dann kommt

normalerweise nicht,kommt auch darauf an wo du wohnst Stadt oder Land


jessnek16 
Fragesteller
 13.05.2015, 12:49

Rheinland Pfalz

Ruhezeiten beim Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen

(1) Der Betrieb der im Anhang der 32. BImSchV aufgeführten Geräte und Maschinen ist in Gebieten, die dem Wohnen dienen (§§ 2 bis 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 - BGBl. I S. 132 - in der jeweils geltenden Fassung), sowie in den Sondergebieten nach den §§ 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung an Werktagen in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht zulässig. Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.

(2) Geräte und Maschinen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1, mit Ausnahme der in Absatz 1 Satz 2 genannten, dürfen, sofern sie im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder gewerblich genutzt werden, an Werktagen auch in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr betrieben werden.

Offensichtlich wohnst du so nahe an Nachbarn, dass du vermutest, es könnte diese stören. Siehste, dann nimm auch Rücksicht! Möchtest du in der Mittagsruhe von einer jaulenden Flex gestört werden?