Mitbewohnerin zahlt Miete nie pünktlich?

8 Antworten

Kündigungsfrist: 3 Monate.

Fristlose Kündigung möglich, wenn der Mieter 2 Monatsmieten im Verzug ist.

Wenn der Mieter nach der Kündigung einfach nicht auszieht, kannst du schwer was tun (Räumungsklage etc. dauert lange und kostet viel Geld).

Davon, dass ein Mieter auszieht, hast du noch keinen zahlenden Nachmieter in der Wohnung. Seriöse Mieter können meistens nicht vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist aus ihrem laufenden Mietvertrag raus.

Du solltest dich also ggf. schon vor der Kündigung um Nachmieter kümmern.

Mit nur zehn Tagen Verzug hast du sozusagen noch Glück im Unglück. Keine Mietzahlung und kein Auszug wäre weit dramatischer - und wohl auch 2 Monate Leerstand schwerer zu verkraften.

ChristianLE  05.10.2016, 14:29

Kündigungsfrist: 3 Monate.

Ich korrigiere: 6 Monate.

Bei einer Kündigung nach § 573a BGB (etwas anderes geht abgesehen von Eigenbedarf nicht) verlängert sich die Frist um 3 Monate.

So, nach der Verwarnung ist es jetzt aber wieder der Fall. Miete ist nicht da und ich habe ihr gesagt, sie soll ausziehen

Genau genommen, ist die Mieterin aber noch gar nicht in Verzug (Muss spätestens am 3. Werktag bei Dir sein).

Bei Mietzahlungen zählt der Samstag nicht als Werktag, so dass das Geld spätestens morgen bei Dir sein muss.

Wie läuft das mit Untermietern, bzw kann ich ihr fristlos kündigen?

Das läuft genau so, wie bei "normalen" Mietverhältnissen auch. Eine fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug ist erst dann möglich, wenn der Mietrückstand 2 Monatsmieten erreicht.

Wenn Du ordentlich kündigen willst, greift der § 573a BGB, da Du als Vermieterin die Wohnung selbst bewohnst. Hier beträgt die Frist dann aber 6 Monaten.

Anders würde es aussehen, wenn Du ein möbliertes Zimmer (Mindestens Bett und Kleiderschrank) vermietet hättest. Hier könntest Du dann am 15. eines Monats zum Ende dieses Monats kündigen (§ 573c (3) BGB).

Ansonsten kannst Du das Mietverhältnis nur aufgrund der verspäteten Zahlungen abmahnen und im Wiederholungsfall kündigen.

Auf jeden Fall kannst Du die Mieterin jetzt nicht sofort von heute auf morgen rauswerfen.

Wie läuft das mit Untermietern,

So wie bei jedem andern Mietverhältnis auch. Denn das Mietrecht kennt keinen Unterschied zwischen Untermietverhältnis und "normalem" Mietverhältnis.

Bei zu spät gezahlter Miete abmahnen und im Wiederholungsfall kündigen.

Allerdings ist der Mieter erst am 4. Werk-, besser gesagt Bankbuchungstag, des Monats in Verzug.

Der 4. Bankbuchungstag im Oktober 2016 ist erst Übermorgen.

Miete ist nicht da und ich habe ihr gesagt, sie soll ausziehen.

Das die Miete für Oktober noch nicht fällig ist habe ich ja schon geklärt.

Sagen das sie ausziehen soll reicht nicht. Die Kündigung muß in Schriftform erfolgen. Das heißt auf Papier gedruckt/geschrieben und mit eigenhändiger Unterschrift.

 

Du musst doch wissen, was du im Mietvertrag vereinbart hast. Man kann niemanden kündigen, nur weil er unpünktlich die Miete zahlt. Da musst du erstmal schriftlich abmahnen und in Verzug setzen. Erst wenn jemand zwei Monatsmieten schuldet, kann man ihn kündigen. 

Da du aber jeden Monat dein Geld bekommst, musst du eben andere Maßnahmen ergreifen. Biete ihr doch das Lastschriftverfahren an, dann kann sie es nicht mehr "vergessen". Oder kümmere dich gemeinsam mit ihr darum, dass sie einen Dauerauftrag erteilt. Reine Unpünktlichkeit ist kein Kündigungsgrund.

Im Übrigen hat sie Zeit bis zum 3. WERKTAG eines Monats. Vielleicht bist du da auch nicht richtig informiert. Jetzt im Oktober hätte sie sogar bis zum 6. Oktober Zeit zu zahlen !

herja  05.10.2016, 14:22

Man kann niemanden kündigen, nur weil er unpünktlich die Miete zahlt.                    

Doch, das kann man!

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-unpuenktliche-mietzahlung\_021116.html

gunnar90  05.10.2016, 14:25
@herja

Nö. Nicht möglich, da der Fragesteller niemals eine offizielle Abmahnung geschickt hat. Erst nach mehreren !!! Abmahnungen kann in so einem Fall fristgerecht gekündigt werden. Die Rechte der Mieter sind höher als die der Vermieter. Im Übrigen ist nicht mal klar, ob der Mieter auch wirklich unpünktlich zahlt. Es reicht, wenn die Miete am 3. Werktag des Monats eingeht. Im Oktober hätte die Dame sogar bis zum 6. Oktober Zeit dafür.

herja  05.10.2016, 14:30
@gunnar90

Das ist schon richtig und steht auch alles im Link, aber hier ging es um die Grundsätzliche Behauptung:

Man kann niemanden kündigen, nur weil er unpünktlich die Miete zahlt.

Man kann also durchaus kündigen.

landregen  05.10.2016, 14:30
@gunnar90

... und es geht zudem um zwei Monatsmieten im Verzug...

landregen  05.10.2016, 14:34

Und was steht nun unter deinem Link? Dass alle außer dir Recht hatten mit ihren Antworten und Kommentaren: Unter den in der Frage genannten Bedinungen ist eine nicht fristgerechte Kündigung nicht möglich - es sei denn das/die Zimmer wurden innerhalb der Wohnung möbliert vermietet.