Mit Roller von Polizei angehalten. Was nun?

4 Antworten

Hallo xdynasty99,

auf Dich wird nicht viel zukommen.

Du hast bereits die Klasse B (im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17) erworben.

Die Klasse B beinhaltet die Klasse AM, die Dich wiederum berechtigt einen Roller bis 45 km/h zu fahren. Bei 50 km/h wird man Dir dementsprechend kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorwerfen.

Möglich währe es, dass die Betriebserlaubnis des Rollers erloschen ist. Die Betriebserlaubnis ist aber nur dann erloschen, wenn und ich führe hier mal auszugsweise den entsprechenden Paragraphen an:

§ 19 StVZO - Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. 

Nr. 1 ist nicht zutreffend, weil die Fahrzeugart nicht geändert wurde

Nr. 2 dürfte nicht zutreffend sein, weil die meisten Roller für Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h ausgelegt sind.

Nr. 3 könnte aber durchaus zutreffend sein, weil sich natürlich bei 50 km/h ein ganz anderes Abgas.- und Geräuschverhalten entwickelt.

Aber laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog würde nur folgende schriftliche Verwarnung auf Dich zukommen.

Tatbestandsnummer: 319500

Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.

Ordnungswidrigkeit gem.:§ 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 50,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B -- Verstoß: Nein

Mit Zahlung der 50 Euro hätte sich die Angelegenheit erledigt. Auswirkungen auf Deine Fahrerlaubnis oder auf Deine Probezeit hätte die Angelegenheit nicht.

Sollte sich das Abgas.- oder Geräuschverhalten so stark verschlechtert haben, dass eine wesentliche Beeinträchtigung der Umwelt vorliegt beträgt das Bußgeld 90,00 Euro plus 28,50 an Verwaltungsgebühren. Punkte, Fahrverbot oder ein Eintrag als A oder B - Verstoß ist aber auch hier nicht vorgesehen 

Schöne Grüße
TheGrow

Hi und guten Tag,Es kann sein das sie dir den Führerschein wieder wegnehmen müssen. Ansonsten würde es zu einer Geldstrafe bis zu 50 Euro kommen. Aber ich glaube das sie dir den Führerschein lassen werden und es nur zur einer Geldstrafe kommt. Aber falls sie dir den Führerschein wegnehmen würde ich wieder zur Fahrschulen gehen! :-)Viel Glück! :-)

Bei mir ist genau das selbe passiert kannst du mir sagen was auf dich zu gekommen ist

Hallo,

Was ist jetzt das Problem?

Du darfst mit deinem B17 Führerschein den Roller mit 50km/h fahren.

Gruß

xdynasty99 
Fragesteller
 21.03.2017, 16:26

Ja aber mein roller hat nur 25er papiere