Mit Fahrrad geblitzt werden? Geht das?

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http://bussgeld.org/fahrrad/geschwindigkeit/

Eine gesetzliche Fahrrad-Geschwindigkeit wird in keinem Paragraphen erwähnt. Jedoch müssen sich Fahrradfahrer den verkehrsmäßigen Gegebenheiten anpassen und die gängigen Verkehrsregeln beachten.

Sie können bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Fahrrad geblitzt werden. Das Blitzerfoto ist aber nicht wirksam, da in der Regel kein Kennzeichen am Fahrrad angebracht ist und der Radfahrer nicht nachverfolgt werden kann. Aus diesem Grund führen Polizeibeamte regelmäßige Kontrollen durch, in denen sie auf eine angepasste Geschwindigkeit achten.

http://bussgeld.org/fahrrad/geschwindigkeit/

Crack  22.05.2017, 18:10

Die von Dir verlinkte Seite formuliert hier teilweise falsch und missverständlich.

Eine gesetzliche Fahrrad-Geschwindigkeit wird in keinem Paragraphen erwähnt.

Im §41 der StVO heißt es:
"Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen."

Vorschriftzeichen 274 sagt aus:
"Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht schneller als mit der jeweils angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren."

Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug,
also gilt z.B. Tempo 30 auch für Radfahrer.

Das Blitzerfoto ist aber nicht wirksam,

Wirksam ist das schon, denn es wurde ja eine OWi begangen die mit dem Foto nachweisbar ist.
Schwierig bzw. unmöglich ist die Ermittlung des Täters.

Salue

Das kommt in der Schweiz bei automatischen Radaranlagen ab und zu vor.

Die Polizei kann in diesem Fall keine Busse aussprechen, einen Tacho musst Du ja am Fahrrad nicht haben.

Allerdings "schnetzelt" (Schweizer Dialekt: "haut es Dich auf den Sack") es Dich oder hast Du einen Unfall, dann gilt "die Geschwindigkeit ist den Bedingungen anzupassen".

Denkbar wäre also ein Teilregress der Versicherung und eventuell eine schwere Verletzung. Das wäre dann auch eine "Strafe".

Es grüsst Dich

Tellensohn

Ja, kann man. Die Geschwindigkeiten, die durch Verkehrszeichen (Zeichen 274; 274.1) vorgegeben sind, gelten für alle Fahrzeuge. Lediglich die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen (50 km/h innerorts, 100 km/h außerorts) gelten nur für Kraftfahrzeuge.

Von daher kannst du, wenn in einer 30er-Zone eine Radarmessung o.ä. durchgeführt wird, durchaus raus gewunken  und verwarnt werden.

Wenn du schneller fährst und dich der Sensor erfasst kann es durchaus sein