in 30er Zone nach einen Abzug mit 36kmh geblitzt?

6 Antworten

Du kannst dir das Eichprotokoll anfordern. In vielen Kommunen werde diese gar nicht mehr geeicht weil es zu teuer. Sollte es dann noch der Fall sein könnte man sich auf den Standpunkt stellen zu dem Zeitpunkt ist es aber nicht sicher gestellt, dass das Gerät geeicht war. Ich persönlich würde den aufriss jetzt nicht für 6 kmh machen aber das muss ja jeder selber wissen.

steinmacher 
Fragesteller
 11.03.2017, 08:17

Die Behörden denken genau auch so. "es wird sich keiner um den kleinen Betrag mühe machen." aber damit verdienen die Ihre Millionen am meisten.  

sebastianla  11.03.2017, 08:22
@steinmacher

Wenn in den 36 km/h tatsächlich kein Toleranzabzug berücksichtigt war, dann können dir trotzdem 33 km/h vorgeworfen werden. Die kosten aber dasselbe wie 36 km/h. Durch einen Widerspruch erzeugst du aber Bearbeitungsgebühren.

FrankPara  11.03.2017, 08:24
@steinmacher

Das Budget mit dem im Jahreshaushalt gerechnet wird MUSS rein kommen und wird so lange geblitzt bis es zusammen kommt. 

Crack  11.03.2017, 09:45
@steinmacher

Die Behörden denken genau auch so. "es wird sich keiner um den kleinen Betrag mühe machen." aber damit verdienen die Ihre Millionen am meisten.

Die Behörden verdienen nicht an Dir,
Du zahlst für Dein Fehlverhalten.

Wer ist nun Schuld?

19Michael69  11.03.2017, 16:06
@FrankPara

Es gibt eine Menge Ordnungswidrigkeiten und sogar Straftaten die mit einem Bußgeld / einer Geldstrafe geahndet werden.

Deiner wirren Argumentation folgend könnte sich jetzt jeder zu einer Geldstrafe verurteilte Straftäter darüber beschweren, dass das ja nur verfolgt und bestraft wurde, damit der Staat Geld macht.

Der Vergleich ist zwar etwas überzogen, aber das Prinzip stimmt. Denk mal drüber nach.

Gruß

BrascoC  11.03.2017, 19:59
@FrankPara

Und was ist daran verwerflich? Wenn man sich an die Geschwindigkeit hält (Was ich nun auch nicht so genau nehme), brauch man sich nicht wundern, wenn es blitzt. Und wenn ich, nicht hier, Kommentare lese wie "Abzocke", "hier ist gar keine Gefahrenstelle", "lieber vor Schulen blitzen" könnte ich jedes mal kotzen. Es gibt Gesetze, daran sollte man sich halten. Und dass es Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt, hat seinen Sinn.

Crack  11.03.2017, 09:44

In vielen Kommunen werde diese gar nicht mehr geeicht weil es zu teuer.

Das ist einfach nur Unsinn.

FrankPara  11.03.2017, 15:51
@Crack

Okay dann ist es Zufall, dass ich zwei Personen (eine aus einer groß Stadt und eine aus einer ländlichen Kommune) die in entsprechenden Abteilungen arbeiten und mir das gesagt haben. 

Wie schon erwähnt, es macht keinen Unterschied ob Du die 15€ Verwarnungsgeld für eine Überschreitung von 6km/h oder für 3km/h zahlst - ist nämlich der selbe Regelsatz.

Wogegen und mit welcher Begründung willst Du aber Einspruch einlegen?
Zu schnell warst Du doch, oder nicht?
Und in Deiner Frage schreibst Du doch selbst:
"mit einer Überschreitung in der 30er Zone nach einen Toleranzabzug mit 36kmh"

Es gab also einen Toleranzabzug vom Messergebnis - ist doch i.O.
Alles Andere ist nicht relevant weil man Dir ja nicht die tatsächlich gemessene Geschwindigkeit zum Vorwurf macht sondern nur die angegebenen 36km/h nach dem Toleranzabzug.

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Wenn Du Dir aber die Mühe machen möchtest hier der Ablauf:

Jetzt hast Du ein Verwarnungsgeldangebot erhalten, das ist ein vereinfachtes Ordnungswidrigkeitenverfahren ohne Gebühren und Auslagen.
Wenn Du damit einverstanden bist und die 15€ fristgerecht zahlst ist die Sache erledigt. Ein Einspruch dagegen ist nicht möglich - Du müsstest erst den Bußgeldbescheid abwarten. Dieser kostet dann gleich mal 28,50€ mehr - dann kannst Du aber Einspruch einlegen.

Die Bußgeldbehörde wird ihren Vorwurf natürlich aufrecht erhalten, der Vorgang wird an ein Gericht abgegeben.

Dem Richter kannst Du dann erläutern das Du gern wissen möchtest wie schnell Du tatsächlich gefahren bist.
Er wird Dir sagen: "Also 36km/h vorwerfbare Überschreitung plus 3km/h Toleranzabzug macht genau 39km/h."Das wäre dann schon alles.
Dafür zahlst Du dann 15€ plus 28,50€ Gebühren/Auslagen plus Gerichtskosten plus Deinen eigenen Aufwand. Meinen Glückwunsch.

15€ es geht mir nicht um den Betrag sondern ums Recht. Da ab und zu neigen die Behörden irgend welche Schreiben aufzusetzen ohne feste Beweise. Im bekannten Kreis hat einer Akteneinsicht beantragt und dabei wurde festgestellt das kein Toleranzabzug stattgefunden wurde. 

Hallo,

wenn im Bußgeldbescheid steht, dass du nach Abzug der Toleranz 36 km/h gefahren bist, dann steht es doch drin. Wenn nur drinsteht, dass du 6 km/h zu schnell warst, dann hast du dir schon richtig selbst ausgerechnet, wie schnell du warst.

Wo ist dein Problem?

Und alles andere, wie bei diesem Betrag Einspruch einzulegen und es damit zu begründen, dass es dir um DEIN Recht, ist unsinnig. DU bist doch zu schnell gefahren, welches Recht willst du da einfordern?

Lerne daraus und fahre in Zukunft einfach nur so schnell wie man darf, dann hast du ein solches Problem nicht mehr.

Viele Grüße

Michael

MMAGIRL  11.03.2017, 18:00

ich dachte man hat 10 stundenkilometer frei

19Michael69  11.03.2017, 18:07
@MMAGIRL

Nein, die erste von / bis Kategorie geht bis 10 km/h zu viel. Geblitzt werden kann theoretisch ab dem ersten km/h zu viel.

Oft wird das in 50er Zonen auf 55 oder sogar 60 km/h eingestellt. Und zwar, um genau solchen Fragen nach der Rechtmäßigkeit wie dieser hier aus dem Weg zu gehen oder diese von vornherein zu entkräften.

In 30er Zonen ist man da nicht so kulant.

Das entscheiden aber immer die Behörden bzw. Ordnungshüter vor Ort.

Gruß Michael

Mit welcher Begründung möchtest du den Widersprechen?