Mit Elektroschocker erwischt

6 Antworten

Das wird alles in dem zu erwartenden Strafbefehl drin stehen. Dagegen kannst du dann ja klagen

Der Umgang mit Elektroimpulswaffen ohne amtliche Zulassung sowie amtliches Prüfzeichen ist gemäß § 2 Abs. 3 i.v.m Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.6 WaffG verboten.

Dies handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 2 WaffG, auf die eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro steht, vgl. Abs. 2.

Deine Auffassung, der Besitz einer solchen Waffe sei erlaubt ist rechtsirrig, nach § 53 Abs. 1 Nr. 2 sind folgende Handlungen verboten:

erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt“.

Führen im Sinne des Gesetzes ist es, „über die fraglichen Gegenstände die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums auszuüben (s. Anlage 1 A 2 Nr.4 WaffG)“, siehe dazu auch OLG Stuttgart Beschluss vom 14.6.2011 - 4 Ss 137/11.

Auch der Erwerb war bereits ordnungswidrig. Wie bereits eine andere Antwort nahe legt, ist es nicht empfehlenswert, seinen Umgang mit verbotenen Waffen mit "Selbstverteidigung" zu rechtfertigen.

Die nehmen dir den E-Schocker weg und du musst 100 Sozialstunden ableisten.

MarcGE91 
Fragesteller
 13.09.2014, 21:41

Hast du die Erfahrung selbst gemacht? Sozialstunden klingt ehr unüblich.

Haglaz  13.09.2014, 22:09
@MarcGE91

Eine derartige "Strafe" wäre verfassungswidrig.

Gillt mein Auto als Öffentlichkeit, weil man das ja besitzen aber halt nicht mit rum tragen darf?

was?

MarcGE91 
Fragesteller
 13.09.2014, 21:39

Ich wollte wissen ob es einen Unterschied macht ob ich das Teil so in der Tasche bei mir Trage oder wenn ich es nur im Auto rumliegen habe.