Müssen wir Namen nennen?
Durch ein Missverständnis haben meine Freunde und ich (15 Jahre, weiblich) ein kleines Problem mit der Polizei. Uns wird unterstellt wir hätten 3 etwas jüngere mit einem Elektroschocker Einschüchtern wollen. Dabei ist keiner der Beteiligten Personen in Besitz eines solchen Gegenstandes. Wir haben einen im "Freundeskreis", der sich vor einigen Tagen einen gekauft hat. Das wussten die,(die Beamten) anscheinend hat einer meiner Brüder dies erwähnt jedoch war weder diese Person noch sein Elektroschocker an diesem Tag dabei. Die Beamten wollten das wir den Namen nennen, dabei hat diese Person nichts damit zu tun, (die eigentliche Frage) müssen wir den Namen dieser Person nennen?
5 Antworten
Moralisch gesehen solltet ihr den Namen nennen, einfach nur um dafür zu sorgen, dass einem Jugendlichen eine solche Waffe abgenommen wird.
Wenn ihr den Namen aber nicht sagt..wer will euch denn nachweisen, dass ihr wisst wer so etwas besitzt?
Nein, müsst ihr nicht.
nennt den namen nur im Notfall um euch selbst zu schützen fals ihr die Anschuldigung nicht loswerdet
naja wenn ihr den Namen vergessen habt kann man da nix machen...
deine Geschichte klingt irgendwie verworren, z.B. "Das wussten die" wer ist gemeint? die Polizei oder jemand anderes?
Welchen Namen solltet ihr bei der Polizei nennen?
es geht hier um Gefahrenabwehr und ein Elektroschocker ist eine Verbotene Waffe wenn er kein PTB Zertifikat hat und erst ab 18 erlaubt.