Mit einer Anzeige zur Bundeswehr?

4 Antworten

erhlichkeit ist immer gut hier kommt das große ABER sobald du gefragt wirst wie zum Beispiel bei der Musterrung ( ich denke du hast die Musterung schon hinter dir ) "haben Sie irgend etwas mit der Polizei zu tun gehabt" dann musst du natürlich die Wahrheit sagen. Wenn du aber derzeit beschuldigt bist zur einer Straftat und es noch ein laufendes verfahren gegen dich ist dann hast du ein Aussageverweigerungsrecht bzw. bei einem laufenden verfahren darfst du aus rechtlichen Gründen nichts sagen. Daher solange keine Frage kommt wie "haben Sie in der Vergangenheit mit der Polizei zu tun gehabt und es ist mit der verbindung mit deinem Kreditkarten sachen dann darfst du zur dieser Sache nichst sagen das einzige ist was du dann sagen kannst ist" derzeit läuft gegen mich ein verfahren und aus Rechtlichen Gründen darf ich nichts sagen bis zum Urteilsspruch."

Da ich kein Rechtsanwalt bin möchte ich hinzufügen das alles was ich hier geschrieben habe OHNE gewähr sind und das jegliche Art von irrtürmer meiner seits mit berücktsichtigt werden müssen.

Ich hoffe ich konnte helfen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Aussageverweigerungsrecht

Die Bundeswehr fordert ein Führungszeugnis. Das musst Du beantragen und bei der Bewerbung vorlegen. Da stehen Deine begangen Straftaten sowieso drin.

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Sonst bist du raus. War bei mir in der Ga da wurde einer au h rausgeschmissen weil er der BW nicht Bescheid gegeben hat.

Das war es mit der Karriere. Der Dienstherr wird von der Anklage benachrichtigt und vom Urteil auch. Dann kommt ein Disziplinarverfahren und ggf. die Entlassung. Kriminelle haben bei der Bundeswehr keine Chance.

nadal1 
Fragesteller
 18.05.2017, 21:02

Das stimmt so nicht das weiß ich aus Erfahrungen von meinem Umfeld. Glaube nicht das jeder der beim Bund ist noch nie ne Anzeige hatte!

bln4436  18.05.2017, 21:05

durch mein Bruder (ABC 750 Hauptgefreiter ) weiß ich das ein
Disziplinarverfahren nur dann eintritt wenn etwas in und während der Dienstzeit statt findet da jedoch die dienstzeit erst am 01.06. stattfindet jedoch aber die Tat vor dem Dienstantritt und vor der vereidigung §9 - Soldatengesetz statt fand und somit keine Feldjäger Ihm hoch genommen hat sonder die Polizei ist dies eine angelegenheit von Staatsanwaltschaft und Polizei und keine Bundeswehr angelegenheit ist.

Aber ich kann mich natürlich auch irren und freue mich wenn ich was neues dazu lernen kann mit freundlichen grüßen und einen schönen abend noch