Mit 1g Cannabis erwischt. Folgen für den führerschein?

6 Antworten

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Hallo Lucki

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg.

laut Gesetz muss es die Polizei der Fsst melden, da du nicht gefahren bist wird ein äG angeordnet um dein Konsummuster zu bestimmen.

wenn du das äG negativ (also positiv für dich) bestehst ist die Sache gelaufen, wenn du das äG nicht bestehst wird die MPU angeordnet.

dein Führerschein darfst du behalten wenn du die MPU innerhalb der Frist, die dir die Fsst gibt, bestehst

ginatilan  11.03.2013, 17:40

Danke für den Stern

was kann man erwarten wenn man in der probezeit ist und erwischt wurde?

Stress, Ärger, Gebühren/Kosten, Drogentests, Punkte, Fahrverbot, Untersuchung, Befragung, saure Eltern.

und wenn man den führerschein noch nicht gemacht hat?

Dann ist es in einigen Fällen besser sich erst noch ein paar Jahre für das Kiffen, für die Kumpels und für die Nicht-Teilnahme am Straßenverkehr zu entscheiden. Es kann unter günstigen Umständen zu weniger Toten führen. Ob deswegen aber die Eltern weniger sauer sind, steht auf einem anderen Blatt...

In welchem Bundesland war das? In Berlin ist der Besitz zum Eingenkonsum erlaubt, in Bayern zB nicht.

Lucki557 
Fragesteller
 10.03.2013, 15:20

war in bayern

SeyTi  10.03.2013, 15:41

Erlaubt ist es absolut nirgendwo in Deutschland.

ginatilan  10.03.2013, 23:38
@SeyTi

da täuscht du dich lieber Sey

Als “geringe Menge” behandeln die bayerischen Staatsanwaltschaften nur Cannabis-Mengen bis zu drei Konsumeinheiten von jeweils 2 Gramm, also insgesamt maximal 6 Gramm.

http://www.drug-infopool.de/gesetz/bayern.html

aXXLJ  11.03.2013, 09:13
@ginatilan

Wäre es erlaubt, würden geringe Mengen nicht konfisziert werden. Insofern ist auch in Berlin der Besitz zum Eigenkonsum nicht erlaubt, sondern es wird lediglich von der Einleitung eines Strafverfahrens abgesehen (wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.)

Insofern hat SeyTi zumindest in der Theorie Recht, denn in der Praxis gibt es hierzulande knapp über 100 Menschen, die ihren jeweiligen Monatsbedarf an Cannabis besitzen, mit sich führen und auch konsumieren dürfen. Man nennt sie "§3 Abs. 2-Patienten."

Ich kenne mich da nicht aus, aber du bist ja kein Auto Gefahren und warst Zufuss unterwegs... Also sollte eig nichts passieren denke ich ^^

XxjulzxX  10.03.2013, 17:21

Auch zu Fuß können Polizisten jemanden Gefährdung des Straßenverkehrs unterstellen.

Das ist wirklich schwierig und wird oft auch individuel vom Polizisten bzw. der zugehörigen Stelle entschieden.

Da du in der Probezeit bist, kann es gut sein, dass du deinen Lappen los bist, selbst wenn du nur Beifahrer gewesen bist. Aber mach dir erstmal keine Gedanken, wirst schon noch von denen hören. Und wenn die schon gesagt haben, dass das Verfahren wahrscheinlich eingestellt wird, hört sich erstmal nicht sooooo schlecht an.

Also viel Glück und lass es am besten das nächste Mal mit dem Kiffen, ist nicht so geil.

ginatilan  10.03.2013, 23:36

Da du in der Probezeit bist, kann es gut sein, dass du deinen Lappen los bist, selbst wenn du nur Beifahrer gewesen bist.

völliger Unsinn