Ich wurde mit Cannabis erwischt. Heute bekam ich Post und das Verfahren wurde eingestellt. Kann ich mein Führerschein weitermachen ohne MPU oder Drogentest?

5 Antworten

Wenn du keine Fahrt unter Drogeneinfluss unternommen hast, dürfte dir nichts passieren. Allerdings kann es sein, dass dieser Vorfall in deine Akten kommt, auch wenn es nicht zu einer Anklage kam.

Mit Sicherheit wurde die Verwaltungsbehörde über den BTM-Besitz informiert. Wenn jemand Cannabis mit sich rumschleppt, kann man mit Fug und. Recht davon ausgehen, dass er es auch konsumiert.

Führerschein und Cannabiskonsum sind nur in sehr engen Grenzen kompatibel. Vermutlich wird die FS-Stelle ein ärztliches Gutachten anordnen, um sicher zu sein, dass zwischen Konsum und Fahrt getrennt wird.

Siehe dazu Pkt. 9.2.2  Anlage 4 zur FeV:

http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_04.php

Hallo 

strafrechtlich passiert dir nichts mehr, aber Verwaltungsrechtlich wird evtl ein äG angeordnet werden. 

eine MPU wird nicht angeordnet, weil du zu Fuß kontrolliert wurdest. 

du solltest sofort mit dem Konsum aufhören da auch zwei Abstinenznachweise gefordert wird. 

das Gesetz dazu verlinke ich morgen früh, bin gerade mit dem Handy online 

ginatilan  13.08.2015, 06:51

hier nun das Gesetz:

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1). Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

Ich denke, das Strafverfahren wurde eingestellt. Ob du von der Zulassungsbehörde noch etwas hörst, ist eine andere Sache. Solange du nichts hörst, darfst du erst einmal normal weiter fahren (natürlich nicht bekifft!)

Wie bereits gesagt wurde: Strafrechtlich ist alles durch, jedoch wird die Fahrerlaubnisbehörde einen Abdruck von dem Vorfall kriegen. Ob diese dann reagieren, ist deren Sache, in der Regel wird jedoch ein Nachweis verlangt (Bluttest), dass du clean bist (meines Wissens an 2 verschiedenen Terminen)

Eine MPU hast du aber nicht zu befürchten.

Dennoch geb ich dir den Rat -unabhängig vom Führerschein- lass das mit dem Grasrauchen sein...