Mietvertrag schließen vor Notariell bestätigen Wohnungskauf

4 Antworten

Notartermin ist im März. Benötige dann auch direkt einen neuen Mieter in der Wohnung. Kann ich Mietvertrag mit potentiellem Mieter jetzt schon schließen? Offiziell gehört mir die Wohnung noch nicht. Will aber vermeiden das die Wohnung leer steht.

Erst mit der Eintragung im Grundbuch hast Du alle Rechte.

Benötige dann auch direkt einen neuen Mieter in der Wohnung. Kann ich Mietvertrag mit potentiellem Mieter jetzt schon schließen? Offiziell gehört mir die Wohnung noch nicht. Will aber vermeiden das die Wohnung leer steht.

Der Nocheigentümer kann Nachmieter suchen und Du übernimmst dann den Mietvertrag denn es gilt:

§ 566 Kauf bricht nicht Miete

(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. (2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.

Du kannst erst einen Mietvertrag abschließen wenn Du als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch eingetragen bist.

Was aber spricht dagegen das der jetzige Eigentümer einen Mietvertrag abschließt?

Den mußt Du ja mit dem Kauf übernehmen. Für den Mieter ändert sich dann nur der Name des Vermieters und die Bankverbindung.

Problem wäre allerdings wenn der jetzige Eigentümer seine Wohnung selbst bewohnt.

Aber auch das läßt sich per Vereinbarung im Kaufvertrag regeln. In der Form das vereinbart wird das der Eigentümer spätestens mit Eigentumsübergang auszieht z. B.

anitari  25.01.2014, 08:40

Benötige dann auch direkt einen neuen Mieter in der Wohnung.

Ist denn die Wohnung momentan vermietet?

Wenn ja brauchst Du doch keinen neuen Mieter, Du übernimmst den alten.

Du kannst den Mietvertrag natürlich abschließen. Die Möglichkeit, die von dir versprochene Überlassung des Wohnraums zu erbringen, hast du rein rechtlich aber erst mit der Eintragung im Grundbuch, da du dann Eigentum erworben hast. Du kannst dich aber mit dem aktuellen Eigentümer absprechen und einen entsprechenden Passus in den Kaufvertrag mitaufnehmen, der dir diese Möglichkeit schon vor Eigentumsübergang gewährt.

anitari  25.01.2014, 17:24

Du kannst den Mietvertrag natürlich abschließen.

Der vor Grundbucheintrag unwirksam wäre

Ronox  25.01.2014, 17:31
@anitari

Nein, wäre er nicht.

Warum setzt Du Dich nicht mit dem derzeitigen Eigentümer sowie dem interessierten Mieter zusammen? Denn selbst wenn der derzeitige Eigentümer auch 2-3 Monate vor dem Kauf-vertrag bzw. Übertragung des Eigentums einen Mietvertrag abschließt, bist auch Du als neuer Eigentümer an diesen Mietvertrag gebunden. Das wäre meiner Meinung nach die einfachste Möglichkeit. Denn noch bist Du ja kein Eigentümer ....